Dies ist eine Diskussion zu Verstoß gegen das Meldegesetz land Niedersachsen. innerhalb des Forums Kommunalrecht
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| Verstoß gegen das Meldegesetz land Niedersachsen. Person A wohnt seit 6 Monaten in einer Kommune örtlich in Niedersachsen und hat ein Mietverhältnis mit dem Studentenwerk.Die Wohnung wurde 4 Monate nach Abschluss des Mietvertrages bezogen und hierauf als Hauptwohnsitz im Bürgerbüro gemeldet.Person A stellt nun einen Antrag auf Umzug und zieht in eine andere Wohnung in der selben Kommune.Es wird ein neuer Mietvertrag mit dem Studentenwerk abgeschlossen.Person A meldet sich nicht aus der ersten Wohnung ab. Weitere 12 Monate später wird Person A vom Bürgerbüro darauf hingewiesen gegen § 9 Des NMG(Niedersächsisches Meldegesetz) verstoßen zu haben und sich innerhalb der nächsten 14 Tage zu Melden.Aufgrund der Ordnungswidrigkeit (§38 NMG) wird eine Geldbuße von bis zu 500€ angedroht. Inwiefern hat Person A gegen §9 Absatz 1 und 2 Verstoßen wenn : Person A die zweite Wohnung nicht bezogen hat sondern; Einen Wohnwagen welcher sich nicht länger als 2 Tage an einem festen Ort befand. Bei seiner Familie und diversen anderen Personen geschlafen hat. Link zum NMG http://www.schure.de/2104001/nmg.htm Ich bin gespannt auf eure Antworten. Viele Grüße und einen schönen Abend! |
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| meldegesetz, nmg |
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