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Verstoß gegen das Meldegesetz land Niedersachsen.

Dies ist eine Diskussion zu Verstoß gegen das Meldegesetz land Niedersachsen. innerhalb des Forums Kommunalrecht

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Alt 13.02.2012, 00:56
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Verstoß gegen das Meldegesetz land Niedersachsen.

Hallo,
Person A wohnt seit 6 Monaten in einer Kommune örtlich in Niedersachsen und hat ein Mietverhältnis mit dem Studentenwerk.Die Wohnung wurde 4 Monate nach Abschluss des Mietvertrages bezogen und hierauf als Hauptwohnsitz im Bürgerbüro gemeldet.Person A stellt nun einen Antrag auf Umzug und zieht in eine andere Wohnung in der selben Kommune.Es wird ein neuer Mietvertrag mit dem Studentenwerk abgeschlossen.Person A meldet sich nicht aus der ersten Wohnung ab.

Weitere 12 Monate später wird Person A vom Bürgerbüro darauf hingewiesen gegen § 9 Des NMG(Niedersächsisches Meldegesetz) verstoßen zu haben und sich innerhalb der nächsten 14 Tage zu Melden.Aufgrund der Ordnungswidrigkeit (§38 NMG) wird eine Geldbuße von bis zu 500€ angedroht.

Inwiefern hat Person A gegen §9 Absatz 1 und 2 Verstoßen wenn :
Person A die zweite Wohnung nicht bezogen hat sondern;

Einen Wohnwagen welcher sich nicht länger als 2 Tage an einem festen Ort befand.

Bei seiner Familie und diversen anderen Personen geschlafen hat.

Link zum NMG
http://www.schure.de/2104001/nmg.htm

Ich bin gespannt auf eure Antworten.
Viele Grüße und einen schönen Abend!
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meldegesetz, nmg

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