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Verständnisfrage zu einem Fall, Ablehnung Bürgebegehren

Dies ist eine Diskussion zu Verständnisfrage zu einem Fall, Ablehnung Bürgebegehren innerhalb des Forums Kommunalrecht

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Alt 03.04.2009, 14:56
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Verständnisfrage zu einem Fall, Ablehnung Bürgebegehren

Hallo ich habe eine Verständnisfrage. Und zwar möchte ich wissen wie diese Frage zu verstehen ist: ist ein rechtliches Vorgehen gegen den Stadtratsbeschluss zulässig?
Wie ist die Frage nach der Zulässigkeit eines rechtlichen Vorgehens gegen den Stadtratsbeschluss zu verstehen?
-> Wäre hier die Zulässigkeit einer entspr. Klage zu prüfen? Ich weiß nicht mehr was ich denken soll umso mehr ich darüber nachdenke...

Hintergrundinfo : Die Bürger x,y,z gründen eine Bürgerinitiative, mit dem Ziel einen Bürgerentscheid über eine best. Frage herbeizuführen- sie beantragen daher ordnungsgemäße bei der Stadtverwaltung die Zulassung des Bürgerbegehrens. Das Bürgerbegehren wir nach kurzer Prüfung auch als zulässig erklärt und die Stadtverwaltung fertigt eine Unterschriftenliste an. Die unterschriebenen Listen wurden dann auch eingereicht. Während einer Stadtratssitzung kurze Zeit später, wird das Bürgerbegehren für unzulässig erlärt->formelle Voraussetzungen seien nicht erfüllt.. X und Y nahmen an dieser Stadratssitzung teil. Der Stadtrat schlägt daraufhin vor selbst ein Bürgerbegehren auf den Weg zu bringen, doch zuvor möchte man abwarten ob die Bürgerinitiative gegen die Ablehnung vorgehen werde..
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Alt 03.04.2009, 15:16
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AW: Verständnisfrage zu einem Fall, Ablehnung Bürgebegehren

Hm, danke. Und was käme als zulässigen Rechtsbehelf in Frage? Ich weiß jetzt nicht mehr was ich prüfen soll...
Eine weiter Frage zu diesem SV geht dahin: Wie sind die Erfolgsaussichten auf einstweiligen Rechtsschutz zur Verhinderung des v Stadtrat vorgeschl. Bürgerbegehrens zu beurteilen?
Könnte da ein Zusammenhang zur ersten Frage bestehen?
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Alt 03.04.2009, 15:46
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AW: Verständnisfrage zu einem Fall, Ablehnung Bürgebegehren

Ich habe bisher meist gelesen dass Verpflichtungsklage als Rechtsbehelf angesehen wird. .->Wenn die Entscheidung über die Zulassung eines Bürgerbegehrens
als Verwaltungsakt angesehen wird, ist die richtige Klageart auf Zulassung des Bürgerbegehrens die Verpflichtungsklage.
Voraussetzung ist also, ob die Ablehnung des Bürgerbegehrens einen VA darstellt und das jeweilige Ziel der Kläger.. Nur was ist das Ziel von X und Y?
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Alt 03.04.2009, 15:50
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AW: Verständnisfrage zu einem Fall, Ablehnung Bürgebegehren

Während der Stadtratssitzung, bei der X und Y ja auch anwesend waren, ist ja der Beschluss über das Bürgebegehren ergangen. Dieses wurde hierbei für unzulässig erklärt. Ist das als VA anzusehen?
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