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Verrechnung von Mietzinsen trotz Pfändungsverfügung

Dies ist eine Diskussion zu Verrechnung von Mietzinsen trotz Pfändungsverfügung innerhalb des Forums Kommunalrecht

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Alt 10.06.2009, 15:55
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Verrechnung von Mietzinsen trotz Pfändungsverfügung

Nehmen wir mal an, die Behörde A hat vor 5 Jahren ein Haus von Vermieter B angemietet.
Inzwischen hat Vermieter B gegenüber der Behörde A Grundsteuerrückstände.
Es wird vereinbart, dass Behörde B den Mietzins von Vermieter A so lange einbehält und verrechnet bis das die Grundsteuerforderungen von Behörde A beglichen sind.

Nachdem die Forderungen beglichen sind, folgt ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (Summe ca. 50.000,-) von Finanzamt C ausdem hervorgeht, dass ab sofort der Mietzins gepfändert ist und alle Zahlungen an das Finanzamt zu entrichten sind.

Nach sagen wir mal 2 Monaten hat Vermieter B wieder Grundsteuerrückstände (Beispielsweise für die Fälligkeit 15.05.2009).
Darf Behörde A trotz der Pfändungs-und Überweisungsverfügung den Mietzins mit den eigenen Grundsteuerforderungen verrechnen????

Ich habe bereits die ZPO usw. durchforstet, finde jedoch keine Anhaltspunkte...
mfg
SonjaE
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