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Verleumdung wg. Unregelmäßigkeiten?

Dies ist eine Diskussion zu Verleumdung wg. Unregelmäßigkeiten? innerhalb des Forums Kommunalrecht

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Alt 08.03.2005, 22:36
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Verleumdung wg. Unregelmäßigkeiten?

Hallo,

bei einer kürzlichen Bürgermeisterwahl kam es zu einer Stichwahl. Der alte Bürgermeister gehört einer Partei mit absoluter Mehrheit bei uns an, sein Nachfolger der gleichen Partei hatte die Stichwahl verloren. Das bedeutet bei uns, daß alle Hauptamtlichen im Rathaus der selben, verlierenden Partei angehören, während sich ein Kandidat einer anderen Partei nun knapp durchsetzte.

Das Wahlergebnis zeigte, daß der Wahlgewinner in jedem Wahlbezirk bei uns knapp zulegte, bis auf einen von mehreren Briefwahlbezirken, in denen er drastisch verloren hatte, was aber den Sieg nicht verhindern konnte. Da ich aufgrund der Arroganz der verlierenden Partei im Wahlkampf meinen Senf im Gästebuch deren Homepage mit harten Worten hinterlassen wollte, bezogen auf das Ergebnis meinte, das es nach Manipulation stinkt und abgesehen vom Rathauspersonal nur zwei Hauptamtliche Zugang haben. Dabei habe ich mich anonym gehalten. Im Gästebuch kam von Seiten des Inhabers der Kommentar, daß es sich um öffentliche Verleumdung handelt.

Wie ist das juristisch zu bewerten und wenn ein Verstoß wegen Verleumdung/ übler Nachrede/ Beleidigung vorliegt, wie schwer ist dabei der Tatbestand einzuordnen?

Den Umständen nach ist da eine Manipulation nicht ausgeschlossen, aber es es wird fast nicht zu beweisen sein und mitspielen wird da bestimmt auch niemand.
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