Dies ist eine Diskussion zu Verjährung Wasseranschluss Auslegung §169 Abgabenverordnung innerhalb des Forums Kommunalrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Kauf eines Grundstückes in 2001 Antragstellung auf Einrichtung des Wasseranschluses in 2001 Fertigstellung in 2002 Eingang der Beitragsrechnung in 2006 Die vierjährige Festsetzungsfrist des § 169 der Abgabenordnung beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die sachlichen Beitragspflichten entstanden sind. Letzteres ist bei Beiträgen für leitungsgebundene Einrichtungen in der Regel der Zeitpunkt, ab dem ein Anschluss an die vor dem betreffenden Grundstück verlegte Leitung möglich war. Meine Auslegung: mit dem Kauf des Grundstückes bestand eine objektive Anschlussmöglichkeit, die auch durch Satzung mit einem Anschlusszwang verbunden ist. Insofern ist die Festsetzungsverjährung zum 31.12.2005 eingetreten. Teilt Ihr meine Schlussfolgerungen? |
| |||
| Hallo Ulli, die Festsetzungsfrist des § 169 AO beginnt tatsächlich mit Entstehen der Beitragspflicht. Wann tatsächlich die Beitragspflicht entsteht, regelt die jeweilige Satzung über die Erhebung von Anschlussbeiträgen, Kostenerstattungen etc. des jeweiligen Wasser- und/oder Abwasserzweckverbandes. Manchmal sind die Träger der Wasserversorgung auch Trinkwassergesellschaften. Aber auch die haben eine Grundlage für die Kostenerhebung. Meist ist dort geregelt, dass die Beitragspflicht entsteht, sobald das Grundstück an die betriebsfertig hergestellte öffentliche Wasserversorgungsanlage angeschlossen ist. Das wäre dann in Deinem Beispiel erst 2002. Demnach wäre dann die Festsetzungsverjährung erst am 31.12.2006 abgelaufen. Es wäre also wichtig, in der jeweiligen Satzung nachzulesen, ab wann die Beitragspflicht entsteht. Die dortige Festlegung ist Ausgangsunkt für die Berechnung. Liebe Grüße DoritD |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Wasseranschluss | Baurecht | 01.04.2010 14:59 |
| Wasseranschluss | Nachbarrecht | 01.04.2010 06:47 |
| Verjährung von Ansprüchen im Reiserecht? Überbuchung, Hemmung der Verjährung, AGB | Reiserecht | 25.04.2007 20:27 |
| zugang wasseranschluss haupthahn/stromzaehler | Mietrecht | 22.08.2005 21:30 |
| Änderung der strafrechtlichen Verjährung: Verjährung ruht bei Auslandsaufenthalt | Nachrichten: Recht & Gesetz | 11.07.2005 16:22 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios