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Verjährung Grundsteuer B

Dies ist eine Diskussion zu Verjährung Grundsteuer B innerhalb des Forums Kommunalrecht

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Alt 01.10.2006, 13:39
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Verjährung Grundsteuer B

Hallo Forum.

Folgender Sachverhalt liegt zugrunde.

Mein Vater hat mir im Jahre 2001 ein vermietetes Gebäude überschrieben. Der Mieter hat zum 01.04.2006 das Mietverhältnis ordentlich gekündigt. Daraufhin habe ich das Gebäude im Sommer 2006 verkauft.
Durch den neuerlichen Eigentümerwechsel ist der Gemeinde G. (Hessen) aufgefallen, dass sie es in den Jahren 2002-2006 versäumt hat, mir die Grundsteuer B in Rechnung zu stellen. Diesen nicht unerheblichen Betrag fordern sie nun von mir rückwirkend ein.
Wie ist die Rechtslage?
Gibt es für die Grundsteuer B eine Verjährungsfrist?
Kann ich diese Forderung rückwirkend von dem damaligen Mieter im Rahmen der Nebenkostenabrechnung einfordern?

Über eure Antwort freut sich

RoBuTo

Geändert von robuto (01.10.2006 um 13:41 Uhr). Grund: Ergänzung
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Alt 17.10.2006, 11:45
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AW: Verjährung Grundsteuer B

Die Antwort ergibt sich aus §§ 169, 170 AO, wobei die genaue Berechnung etwas kompliziert ist,. Geht man aber mal von vier Jahren aus, dann würde die Grundsteuer durch die fiktive Gemeinde G für 2002 noch erhoben werden können.

Verjährt sind die Forderungen gegen den fiktiven Ex-Mieter m. E. noch nicht; es wären aber auch noch andere Ausschlussgründe (Verwirkung, vertragliche Regelungen) zu prüfen.
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