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Vereidigung des Bürgermeisters

Dies ist eine Diskussion zu Vereidigung des Bürgermeisters innerhalb des Forums Kommunalrecht

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Alt 11.06.2008, 13:54
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Question Vereidigung des Bürgermeisters

Hallo ich hab mal eine Frage zum Kommunalverfassungsrecht in SH!
Das älteste Mitglied der GV leitet ja in der Konstituierenden Sitzung die Wahl des neuen ehrenamtlichen Bgm.
Wenn das älteste Mitglied sich zur Wahl stellt ist das ja soweit auch nicht schlimm. Da es sich um eine Wahl handelt ist er nicht befangen. Nur wird der neue Bgm durch das älteste Mitglied vereidigt. Was ist nun wenn das älteste Mitglied zum Bgm. gewählt wird?
Vereridigt dann automatisch das 2. älteste Mitglied?

Gruß Rooney
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Alt 13.06.2008, 09:50
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AW: Vereidigung des Bürgermeisters

meines Wissens nach kann nicht gewählt werden wer die Wahl leitet. Wenn das älteste Mitglied sich also wählen lassen wöllte. Müsste es vorher vom Wahlkomitee zurücktreten.
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Alt 13.06.2008, 10:16
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AW: Vereidigung des Bürgermeisters

leider ist es ebend nich so einfach! Er kann die Wahl leiten auch wenn er selber Antritt! Das ist so geregelt. Nur leider hat der Gesetzgeber nich zu Ende gedacht und nun stellt sich die Frage der Vereidigung.
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  #4 (permalink)  
Alt 13.06.2008, 11:12
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AW: Vereidigung des Bürgermeisters

Also ich finde das nicht wirklich sinnvoll ich kenn das so das jemand der im Wahlkomitee ist nicht gewählt werden kann sondern könnte derjenige ja auf gut deutsch be*******n oder müßte sich im Falle der Wahl zumindest sowas vorwerfen lassen.
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  #5 (permalink)  
Alt 13.06.2008, 23:51
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AW: Vereidigung des Bürgermeisters

na wie wird den gewählt. Doch bestimmt geheime Wahl. und da müssen die Stimmen ausgezählt werden wenn der älteste die Wahl leitet wird er doch auch die Stimmen zählen.
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