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Verbandssatzung, Kontrollverfahren?

Dies ist eine Diskussion zu Verbandssatzung, Kontrollverfahren? innerhalb des Forums Kommunalrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 24.08.2010, 12:40
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Verbandssatzung, Kontrollverfahren?

Hallo zusammen,

mal angenommen A möchte gegen einen Zweckverband von mehreren Gemeinden vorgehen, da dessen Aufgabe die Gründung eines "Dorfladen-GmbH" ist und er Angst um seine Existenz hat (er betreibt selber einen Dorfladen). Käme die Normenkontrolle nach § 47 VwGO in Betracht? Und würde diese auch gehen, wenn er sich auf eventuelle Fehler in der Verbandssatzung beruft? Wäre die zu prüfende Norm dann die Anwendung von § 18 KommZG? (kann man überhaupt die Anwendung einer Norm in einer Normenkontrolle prüfen?)

danke für die Hilfe,
ser
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  #2 (permalink)  
Alt 24.08.2010, 16:50
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AW: Verbandssatzung, Kontrollverfahren?

Kommt aufs Bundesland an. In Betracht käme ja nur § 47 I Nr. 2 VwGO und wenn im Landesrecht nichts abweichendes geregelt ist könnte das Gericht hierüber entscheiden. Dann allerdings prüft es nur abstrakt die Satzung auf Fehler.

Ob durch die Gründung eines Dorfladens durch einen Hoheitsträger nicht der Wettbewerb geschädigt wird, ergibt sich wohl eher aus der GemO im Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeit von Gemeinden und Zweckverbänden.
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  #3 (permalink)  
Alt 24.08.2010, 17:28
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AW: Verbandssatzung, Kontrollverfahren?

hallo,
danke schonmal fürs antworten

das betreffende Bundesland ist Bayern. A beruft sich auf Fehler bei der Verbandssatzung, also das ein Gemeinderatsmitglied im Urlaub war bei der Abstimmung, eins eigentlich für die Sitzungen ausgeschlossen war und dass der Bürgermeister und ein weiteres Mitglied diesem Zweckverband nur zustimmen, da sie ein gemeinsames Grundstück dann verkaufen wollen.
kann ich bei einem Normenkontrollverfahren auch die Grundrechte des Antragsstellers einbringen, also irgendwo in der Begründetheit?
Des Weiteren bin ich mir unsicher über die "Norm" die ja eigentlich durch das Normenkontrollverfahren geprüft werden soll. A möchte hier keine Satzung des Zweckverbands überprüfen sondern ja dessen Entstehung, somit meines erachtens die Anwendung des § 18 KommZG.
kann ich das so ohne weiteres durch § 47 I nr. 2 VwGO prüfen? Ist für mich schwierig mich in Kommunalrecht reinzulesen, da ich es eben noch nicht gehört hab. Es kommt auch noch was mit Verwaltungsgemeinschaften und Subventionen

grüße
ser
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  #4 (permalink)  
Alt 24.08.2010, 23:15
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AW: Verbandssatzung, Kontrollverfahren?

Zitat:
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hallo,
danke schonmal fürs antworten

das betreffende Bundesland ist Bayern. A beruft sich auf Fehler bei der Verbandssatzung, also das ein Gemeinderatsmitglied im Urlaub war bei der Abstimmung, eins eigentlich für die Sitzungen ausgeschlossen war und dass der Bürgermeister und ein weiteres Mitglied diesem Zweckverband nur zustimmen, da sie ein gemeinsames Grundstück dann verkaufen wollen.
kann ich bei einem Normenkontrollverfahren auch die Grundrechte des Antragsstellers einbringen, also irgendwo in der Begründetheit?
Des Weiteren bin ich mir unsicher über die "Norm" die ja eigentlich durch das Normenkontrollverfahren geprüft werden soll. A möchte hier keine Satzung des Zweckverbands überprüfen sondern ja dessen Entstehung, somit meines erachtens die Anwendung des § 18 KommZG.
kann ich das so ohne weiteres durch § 47 I nr. 2 VwGO prüfen? Ist für mich schwierig mich in Kommunalrecht reinzulesen, da ich es eben noch nicht gehört hab. Es kommt auch noch was mit Verwaltungsgemeinschaften und Subventionen

grüße
ser
Ja es wird doch dann in der formellen Rechtmäßigkeit geprüft ob die Norm bzw. Satzung rechtmäßig zustande gekommen ist und da kannst du die Fehler im Verfahren und der Abstimmung ansprehcen.

Grundrechtsverletzungen kommen hier aber nicht hin, da es eine ABSTRAKTE und keine KONKRETE Normenkontrolle ist. Die konkrete steht aber irgendwo bei art. 100 GG
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  #5 (permalink)  
Alt 25.08.2010, 14:04
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AW: Verbandssatzung, Kontrollverfahren?

hey,
danke für die Antwort.

Kann ich neben der verwaltungsgerichtlichen Normenkontrolle nocht die konkrete Normenkontrolle prüfen? Ich sollte ja auch irgendwie auf die möglichen Grundrechtsverletzungen des Antragsstellers eingehen. Eine Verfassungsbeschwere würde ja an der Rechtswegerschöpfung scheitern. Popularklage und einstweiliger Rechtsschutz sind nicht zu prüfen.

gruß
ser
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  #6 (permalink)  
Alt 06.09.2010, 11:23
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AW: Verbandssatzung, Kontrollverfahren?

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