Dies ist eine Diskussion zu Verantwortung einer Gemeinde/Ordnungsamt innerhalb des Forums Kommunalrecht
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| Verantwortung einer Gemeinde/Ordnungsamt Zunehmend würden auch die direkten Anwohner zur Zielscheibe der Randalierenden werden. Was könnten die Anwohner unternehmen, auf Bezug des Ordnungsamtes und/oder der Polizeidienststelle?
__________________ Es grüßt Cole Trickle Geändert von Cole Trickle (05.08.2008 um 22:57 Uhr). |
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| AW: Verantwortung einer Gemeinde/Ordnungsamt wenn Polizei und Ordnungsamt trotz berechtigter Beschwerden nicht eingreifen, bleibt den Anwohnern noch die Möglichkeit einer Dienstaufsichtsbeschwerde
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Verantwortung einer Gemeinde/Ordnungsamt Dienstaufsichtsbeschwerden sind formlos, fristlos - fruchtlos. Aber probieren kann man es ja mal. Ich würde die zuständige Gemeindevertretung (je nach Bundesland - in NRW ist es der Rat) informieren und vielleicht auch das Ratsmitglied des entsprechenden Bezirkes mal darauf ansetzen. Dafür sind die da. Vor allem wenn die ganze Straße sich beschwert sollte man schon etwas Druck zustande bekommen. Ansonsten stimmt es nicht, dass die Polizei für "Ruhe und Ordnung" zuständig ist. Das ist im Gegenteil fast immer Aufgabe des Ordnungsamtes. Aber ich kann mir nicht ganz vorstellen, dass Ordnungsamt und Polizei trotz verübter Straftaten ("randalieren" = Sachbeschädigung?) nicht eingreift. Kann es sein, dass die jeweiligen Anwohner auch etwas empfindlich reagieren? Die eigene Nase sieht man zwar schlechter als andere, ist aber meistens näher
__________________ --- Keine Rechtsberatung! --- Keine Einzelfallbetrachtung! --- Der Beitrag dient nur dem kreativen Austausch unter Interessierten. Wer zwei linke Hände hat sollte die Rechte studieren... |
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| AW: Verantwortung einer Gemeinde/Ordnungsamt Zitat:
__________________ Es grüßt Cole Trickle |
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| AW: Verantwortung einer Gemeinde/Ordnungsamt Nach Dienstschluss des Ordnungsamtes ist auf jeden Fall die Polizei zuständig. Wenn die Polizei zum Ereignisort fährt (wenn auch etwas verspätet) kann man nicht auf Untätigkeit klagen. Es sollte aber durch die Kommune versucht werden sich mit der Polizei an einen Tisch zu setzen um solche Schwerpunkte zu entschärfen. |
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