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Verantwortung einer Gemeinde/Ordnungsamt

Dies ist eine Diskussion zu Verantwortung einer Gemeinde/Ordnungsamt innerhalb des Forums Kommunalrecht

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Alt 05.08.2008, 22:32
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Verantwortung einer Gemeinde/Ordnungsamt

Angenommen, mehrere Anwohner einer Strasse an der ein kleiner Park angrenzt, beschweren sind immer wieder über radalierende und alkoholisierte Jungendliche in den späten Abendstunden. Die Gemeinde bzw. das Ordnungsamt selbiger verweist auf die zuständige Polizeidienststelle. Diese wiederum nimmt mit der Zeit die Anwohner nicht mehr Ernst und kommt bei Anruf entsprechend "verspätet", was wiederum den Eindruck verstärkt, dass "grundlos" angerufen wird.
Zunehmend würden auch die direkten Anwohner zur Zielscheibe der Randalierenden werden.


Was könnten die Anwohner unternehmen, auf Bezug des Ordnungsamtes und/oder der Polizeidienststelle?
__________________
Es grüßt

Cole Trickle

Geändert von Cole Trickle (05.08.2008 um 22:57 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 05.08.2008, 22:41
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AW: Verantwortung einer Gemeinde/Ordnungsamt

wenn Polizei und Ordnungsamt trotz berechtigter Beschwerden nicht eingreifen, bleibt den Anwohnern noch die Möglichkeit einer Dienstaufsichtsbeschwerde
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ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

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  #3 (permalink)  
Alt 06.08.2008, 08:46
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AW: Verantwortung einer Gemeinde/Ordnungsamt

Dienstaufsichtsbeschwerden sind formlos, fristlos - fruchtlos. Aber probieren kann man es ja mal.

Ich würde die zuständige Gemeindevertretung (je nach Bundesland - in NRW ist es der Rat) informieren und vielleicht auch das Ratsmitglied des entsprechenden Bezirkes mal darauf ansetzen. Dafür sind die da. Vor allem wenn die ganze Straße sich beschwert sollte man schon etwas Druck zustande bekommen. Ansonsten stimmt es nicht, dass die Polizei für "Ruhe und Ordnung" zuständig ist. Das ist im Gegenteil fast immer Aufgabe des Ordnungsamtes.

Aber ich kann mir nicht ganz vorstellen, dass Ordnungsamt und Polizei trotz verübter Straftaten ("randalieren" = Sachbeschädigung?) nicht eingreift. Kann es sein, dass die jeweiligen Anwohner auch etwas empfindlich reagieren? Die eigene Nase sieht man zwar schlechter als andere, ist aber meistens näher
__________________
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Der Beitrag dient nur dem kreativen Austausch unter Interessierten.


Wer zwei linke Hände hat sollte die Rechte studieren...
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  #4 (permalink)  
Alt 06.08.2008, 11:38
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AW: Verantwortung einer Gemeinde/Ordnungsamt

Zitat:
Zitat von Loop
Dienstaufsichtsbeschwerden sind formlos, fristlos - fruchtlos. Aber probieren kann man es ja mal.

Ich würde die zuständige Gemeindevertretung (je nach Bundesland - in NRW ist es der Rat) informieren und vielleicht auch das Ratsmitglied des entsprechenden Bezirkes mal darauf ansetzen. Dafür sind die da. Vor allem wenn die ganze Straße sich beschwert sollte man schon etwas Druck zustande bekommen. Ansonsten stimmt es nicht, dass die Polizei für "Ruhe und Ordnung" zuständig ist. Das ist im Gegenteil fast immer Aufgabe des Ordnungsamtes.

Aber ich kann mir nicht ganz vorstellen, dass Ordnungsamt und Polizei trotz verübter Straftaten ("randalieren" = Sachbeschädigung?) nicht eingreift. Kann es sein, dass die jeweiligen Anwohner auch etwas empfindlich reagieren? Die eigene Nase sieht man zwar schlechter als andere, ist aber meistens näher
Man könnte annehmen, dass in einer Zeitspanne von ca. 2 Monaten ein Sachschaden von mehreren 1000€ entstanden wäre (zerstörte Laternen, Abfallkörbe, Müll und Glasscherben in benachbartem Kinderspielplatz)
__________________
Es grüßt

Cole Trickle
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  #5 (permalink)  
Alt 20.11.2009, 22:51
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AW: Verantwortung einer Gemeinde/Ordnungsamt

Nach Dienstschluss des Ordnungsamtes ist auf jeden Fall die Polizei zuständig.
Wenn die Polizei zum Ereignisort fährt (wenn auch etwas verspätet) kann man nicht auf Untätigkeit klagen. Es sollte aber durch die Kommune versucht werden sich mit der Polizei an einen Tisch zu setzen um solche Schwerpunkte zu entschärfen.
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