Dies ist eine Diskussion zu Veranstaltungsgenehmigung durch untere Naturschutzbehörde innerhalb des Forums Kommunalrecht
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| Veranstaltungsgenehmigung durch untere Naturschutzbehörde folgender Fall: In den letzten 4 Jahren hat ein Verein eine öffentliche Veranstaltung im Freien durchgeführt. (Auengebiet) Vor der ersten Veranstaltung wurde sich auf der zuständigen Gemeindeverwaltung erkundigt welche Genehmigungen zur Durchfüührung der Veranstaltung notwendig sind. Alle damals genannten Anträge wurden eingereicht und genehmigt. Von einer Genehmigung zur durchführung einer Veranstaltung durch die untere Naturschutzbehörde war nie die Rede. Die Veranstaltung wurde 2 Jahre ohne Genehmigung durch die untere Naturschutzbehörde durchgeführt. Danach musste der Veranstaltungsort gewechselt werden. Ein übereifriger Bürger schwärzte dann die Veranstalter bei der unteren Natürschutzbehörde an, diese überprfüten die Aufbauten und erteilten eine mündliche Genehmigung für das aktuelle (3.) Jahr, mit dem Hinweis das für das nächste Jahr eine Genehmigung schriftlich beantragt werden müsse, mit dem Hinweis, dass auch eine dauerhafte Genehmigung erteilt werden könne. Im darauffolgenden Jahr wurde dieser Antrag auf Dauergenehmigung gestellt. Eine andere Mitarbeiterin verwieß darauf das eine Dauergenehmigung nciht erteilt werden könne da auf dem Gelände Flutgräben für den Naturschutz errichtet werden sollten. Daher wurde eine Genehmigung für ein Jahr erteilt. Im aktuellen Jahr wurde wieder eine Genehmigung beantragt, diese wurde über Monate nicht bearbeitet, bei jedem Anruf und Nachfrage wurde andere Aussagen von Seite der unteren Naturschutzbehörde getroffen, aber keine schriftliche Genehmigung oder Absage ausgestellt. Der Fall wurde von der bearbeitenden Mitarbeiterin der unteren Natruschutzbehörde an eine andere Kollegin abgegeben und per telefon wurde mehrfach daraufhingewiesen das eine Genehmigung schwierig sei, oder nicht erfolgen kann, die Gründe dafür wechselten von generell nicht möglich bis hin zur Begründung mit den Flutgräben. Im Vergleich zum letzten Jahr als die Genehmigung schriftlich erteilt wurde hat sich auf der Fläche nichts geändert. Jetzt wurde mündlich mitgeteilt das die Veranstaltung auf der Fläche nicht stattfinden kann. Aufgrund der vielen unterschiedlichen Aussagen erscheint mir das doch sehr nach willkür. Gerade weil es jetzt eben generell nich mehr möglich sein soll. Kann man sich auf die schriftliche Genehmigung vom letzten Jahr berufen, da sich ja auf der Veranstaltungsfläche nichts geändert hat? Oder muss man die Ablehnung hinnehmen? Ebenfalls Paradox, eine anderer Verein führt seit über 25 Jahren auf dem gleichen Gelände ebenfalls eine Veranstaltung durch... |
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| AW: Veranstaltungsgenehmigung durch untere Naturschutzbehörde Eine Veranstaltungsgenehmigung ist immer auch eine Einzelfallentscheidung. Man kann sich also nicht auf die bisherige Genehmigung beziehen. In diesem Fall sieht es doch sehr nach Fehlerbereinigung und unter den Teppich kehren aus. Wenn ich schon eine Versagung ausspreche muss ich schon einen triftigen Grund nennen und auch dabei bleiben. |
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