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Unsere Wasserversorgung

Dies ist eine Diskussion zu Unsere Wasserversorgung innerhalb des Forums Kommunalrecht

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Alt 27.12.2005, 16:32
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Unsere Wasserversorgung

Guten Tag,
darf ein Bürgermeister, ohne die Bürger über die tatsächlichen Kosten zu orientieren, mit dem Gemeinderat einen Beschluss fassen, dass eine intakte Wasser-Versorgung einfach in andere "Hände" übergehen soll.
Natürlich verbunden mit sehr hohen Kosten für die einzelnen Bürger und Grundstücksbesitzer.

Konkreter Fall: Unsere Quelle soll stillgelegt werden mit gleichzeitigem Anschluss an eine andere
Wasserversorgung in unserer Gemeinde.
Begründung: Es sei alles marode.

Danke für die Hinweise.
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  #2 (permalink)  
Alt 02.01.2006, 17:03
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AW: Unsere Wasserversorgung

Kommt auf das jeweilige Landesrecht an.
In NRW wäre ein solcher Anschlusszwang an einen neuen Versorger nach § 9 GO möglich. Auch die Stilllegung einer städtischen Quelle. Die Gemeinde hat rel. viel Spielraum in ihrem Tätigkeitsbereich. Und der Gemeinderat, der das beschlossen hat, wurde ja auch von den Bürgern demokratisch gewählt!
Sollte diese spezielle Entscheidung des Rates (der Bürgermeister führt sie nur aus) den Bürgern nicht passen, können sie ein Bürgerbegehren und evtl. sogar einen Bürgerbescheid anzetteln. Der muss aber in NRW nach § 26 III 1 bis 6 Wochen nach Bekanntmachung des Ratsentschlusses eingereicht werden!
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