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Tagesordnung im Gemeinderat

Dies ist eine Diskussion zu Tagesordnung im Gemeinderat innerhalb des Forums Kommunalrecht

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Alt 07.04.2009, 19:10
Boardneuling
 
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Tagesordnung im Gemeinderat

Hallo. Ich wäre dankbar, wenn sich jemand zu folgendem fiktiven Fall äußern könnte:

Die Fraktion X möchte, dass der Gemeinderat über die Nutzung eines gemeindeeigenen Gebäudes entscheidet. Der Bürgermeister ist auf Dienstreise. Vertreten wird er vom Beigeordneten B. Dieser nimmt den Antrag der X nicht auf, weil er sagt man müsse erst beraten, ob die Gemeinde ein bestimmtes Grundstück kauft, um das städtische Freizeitangebot zu erweitern.

Es geht nun darum, ob die X einen Anspruch auf Aufnahme des Antrags hatte (Feststellungsklage). In RLP bestünde dieser z.b. aus § 34 V S.2 GemO.

Im Voraus vielen Dank!
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Alt 08.04.2009, 14:58
Junior Mitglied
 
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AW: Tagesordnung im Gemeinderat

Handelt es sich hier denn um eine Gemeinde in RLP? Falls ja, muss die Sache ganz klar auf die Tagesordnung.
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  #3 (permalink)  
Alt 08.04.2009, 15:06
Boardneuling
 
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AW: Tagesordnung im Gemeinderat

Ja, es ist eine Gemeinde in RLP. Es geht darum, wie man prüft, bzw. wie man berücksichtigt, ob der B den Grundstückskauf vorziehen durfte. Danke schonmal!
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  #4 (permalink)  
Alt 29.05.2009, 15:41
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AW: Tagesordnung im Gemeinderat

Fraktion X will einen bestimmten TOP haben.
Das steht ihr nach der geltenden Gemeindeordnung zu.
Bevor geklagt wird, würde ich die Rechtsaufsicht (§ 118 GemO RLP) einschalten.
Ggf. wird dann die Gemeindeverwaltung von der Rechtsaufsicht angewiesen, den Punkt in die nächste Tagesordnung aufzunehmen.

Was ich nicht verstehe ist, was der Grundstückskauf mit dem Antrag auf bestimmte Nutzung eines gemeindeeigenen Gebäudes zu tun hat???
Und wieso "vorziehen"? - Wenn die Aufnahme eines TOP´s gefordert wird, dann ist über den zu beraten - egal an welcher Stelle er steht oder was vor ihm kommt...

Oder wird in dieser fiktiven Gemeinde nur immer ein Top abgehandelt oder nur zu festen Sitzungszeiten, oder... ?
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