Dies ist eine Diskussion zu Straßenreparatur und Hunde(steuern) innerhalb des Forums Kommunalrecht
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| Straßenreparatur und Hunde(steuern) ich hätte hier mal zwei allgemeinere Fragen. Das ganze soll sich in der fiktiven Stadt S abspielen. Meine erste Frage handelt über die Ausbesserungsmaßnahmen wegen Straßenschäden, deren Kosten zumindest teilweise auf die Anwohner umgelegt werden. Person A soll nun ein Eckgrundstück besitzen, an Straße 1 und Straße 2. Herr A ist laut Anschrift Anwohner der Straße 2. Dort befindet sich auch seine einzige Zufahrt. Jetzt befürchtet Herr A jedoch, dass bei Straßenreparaturen von Straße 1 er dennoch dazu verpflichtet sei zu zahlen, da er ja Anlieger von Straße 1 ist. Wie sieht es denn in einem solchen Fall aus? 1. Muss nur der Anwohner für die Kosten aufkommen? 2. Muss auch ein Anlieger für die Kosten aufkommen? 3. Kann das jede Gemeinde frei festlegen, z.B. in einer Satzung? Würde mich freuen, wenn mir das jemand erklären könnte, am besten mit Paragraphenangabe (A wohnt in Bayern). Und als zweites stellt sich für A, dessen Nachbarn allesamt Hundebesitzer sind, folgende Frage: Wie kann man gegen Hundebesitzer vorgehen, die ihren Hunden erlauben überall ihr Geschäft zu verrichten und dies dann nicht beseitigen, obwohl sehr viele Hundetoiletten vorhanden sind (also diese Kästen in denen man die Tüten zur Beseitigung erhält). Laut Aussage der Stadt S bestünde keine Möglichkeit dazu. Lediglich ein Apell an die Hundebesitzer, mehr ginge nicht. Strafmaßnahmen seien sowohl rechtlich als auch praktisch nicht durchsetzbar. Kann das sein? Ist es nicht möglich den Hundebesitzern ein Bußgeld aufzuerlegen, wenn sie das Geschäft ihres Tieres nicht beseitigen (ähnlich wie in Shanghai oder wo das ist mit Kaugummis und Zigarettenstummeln). Und falls das nicht möglich wäre: gäbe es eine andere Lösung die Hundebesitzer zur Beseitigung zu bringen/zwingen? |
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| AW: Straßenreparatur und Hunde(steuern) Also bezüglich der Hundehaufen habe ich mich noch weiter informiert. Ich habe herausgefunden, dass es sehr wohl üblich ist den Hundebesitzern die den Haufen nicht entfernen, ein Bußgeld aufzuerlegen. Dazu hätte ich noch 2 Fragen: Auf welcher rechtlichen Grundlage kann sowas geschehen? Ich denke mal, dass es kein direktes Landesgesetz dafür gibt, oder? Aber bestimmt kann die Gemeinde eine Verordnung/Satzung dazu erlassen. Was wäre denn die Rechtsgrundlage für den Erlass? Findet man die in der Kommunalordnung? Oder im Straßen- und Wegegesetz? Und zweitens: kann man die Entfernung der Haufen im ganzen Gemeindegebiet untersagen oder nur auf Gehwegen und bestimmten Grünflächen (wo z.B. Kinder spielen)? Danke schon mal. |
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| AW: Straßenreparatur und Hunde(steuern) Also, die Geschichte mit den Hundehaufen ist bei uns in Sachsen-Anhalt zum größten Teil im Ortsrecht (der Gefahrenabwehrverordnung) verankert. In der Kommune in welcher ich beschäftigt bin ist dies für die gesamte Gemeinde mit allen Ortsteilen geregelt. Natürlich ist dazu auch ein Bußgeldparagraf festgelegt (wie für fast alles). Die Durchsetzung ist dennoch nicht gerade einfach. Vorallem wenn dann so ein Hundehaufen vor Gericht landet. Weil die Beweislage auch z.T. sehr dünn ist. |
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| AW: Straßenreparatur und Hunde(steuern) Haha, der Spruch mit der "dünnen Beweislage" ist ja mal genial ![]() Aber ansonsten deckt sich das ja mit meinen Informationen. In Baden-Würtemberg gibts glaub ich sogar ein Urteil dazu, dass der Aussage von 2 Stadtbediensteten mehr Glauben geschenkt wurde als der des Hundebesitzers und somit dessen Klage abgewiesen wurde. Also wenn es hart auf hart kommt, dann dürfte sogar vor Gericht eine Chance bestehen. Und ich sage mal so: allein die Abschreckung einer solchen Verordnung bzw. ein einmaliger Bußbescheid könnten die Hundebesitzer zur Vernunft kommen lassen. Wie wurde denn da in deiner Gemeinde genau vorgegangen bei dem Erlass? Ist das eine Verordnung die ganz normal im Gemeinderat beschlossen wurde? |
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| AW: Straßenreparatur und Hunde(steuern) Die Gefahrenabwehrverordnung wurde im Ausschuss beraten und im Gemeinderat beschlossen. Zitat:
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