Dies ist eine Diskussion zu strassenbeleuchtung innerhalb des Forums Kommunalrecht
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| strassenbeleuchtung bei mir in der gemeinde gibt es problemem mit der strassenbeleuchtung,(sb) lt gemeinderatsbeschluß ist die sb aus kostengründen verändert worden. bis 24.00 uhr brenne bei mir in der strsse nur noch 2 lampen (von 8) in der zeit von 24.00 uhr bis 05.00 ist alles dunkel. vorher brannte eine lampe als nachtbeleuchtung. das ist das eigentliche problem was wir nicht akzeptieren wollen. verstößt hier die gemeinde gg ihre verkehrssicherungspflicht? kann man aus gründen der gefahrenabwehr oder kriminalprävention dagegen vorgehen? es müssen nachts bürger zur arbeit und die sind m.e. einer gefahr ausgesetzt. für hinweise und argumente bin ich sehr dankbar mfg wolfgang reich[/SIZE] |
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| AW: strassenbeleuchtung Konkrete Faelle duerfen nach den Forenregeln nicht beantwortet werden. Aber allgemein zu solchen Problemen kann man ganz unjuristisch sagen: Was die Kriminalpraevention angeht, koennte man einen Ansatzpunkt zur Verhandlung haben, dafuer muessten aber wohl konkrete Hinweise bzw. Gefaehrdungen vorliegen. Es ist traurig, aber meist ist es so: solange nichts passiert, wird auch nichts getan. Meist in den Landeskriminalaemtern gibt es in allen Bundeslaendern Beratungsstellen fuer Kriminalpraevention. Dort koennte man sich mal schlau machen. |
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