
30.10.2008, 20:08
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Strassenbaubeitrag Ich möchte folgenden 'Fall diskutieren. In einer Straße in NRW wird nach ca. 30 Jahren die Straßenbeleuchtung erneuert. Die Erneuerung erfolgt im Zuge von Arbeiten der Stadtwerke zur Verlegung von Gasleitungen. Eigentlich ist es offensichtlich, dass die Stadtwerke, die Gelegenheit nutzen, denn schließlich sind die Gräben ja ausgehoben. Also kann man doch gleich neue Stromleitungen legen und Straßenlaternen dranhängen.
Nun geht die Stadt her und sagt: Da wir eine Laterne mehr aufgestellt haben als vorher, ist eine Verbesserung eingetreten. Also hätten wir diese Gebühren gerne von Ihnen erstattet.
Kann man in solchen Fällen von einer Unbegründetheit des Bescheides sprechen?
Ich würde mich auf jeden Fall mal wieder abgezockt fühlen. |