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Straßenbau, Zaun beschädigt, wer haftet?

Dies ist eine Diskussion zu Straßenbau, Zaun beschädigt, wer haftet? innerhalb des Forums Kommunalrecht

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Alt 21.10.2009, 12:54
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Question Straßenbau, Zaun beschädigt, wer haftet?

Hallo,

ich bin neu hier und weiß daher auch leider nicht, ob mein erstes Posting im Kommunalrecht auch wirklich da hingehört.
Folgendes:
Eine schon vorhandene Kiesstraße wird ausgebaut, mit Bürgersteig, neuem Kanalsystem, Teerung, Beleuchtung, wobei auch der Untergrund erneuert werden muß. Somit wurden auch die straßenseitigen Zaunsockel an den Bestandsgrundstücken entfernt und etwa zu einer Tiefe von 70 cm ausgehoben.
An den Stellen, wo nun der Bürgersteig angrenzt, ist alles wieder in Ordnung.
Der Bürgersteig eines Grundstück wurde nicht zur vollen Länge bis an die Ecke ausgeführt, sondern die restlichen ca. 5 meter mit Kies aufgefüllt, da der Bebauungsplan noch eine Straße vorsieht, deren Ausbau momentan nicht möglich ist.
Ein Stromkasten wurde auf dem Kiesstreifen aufgestellt, wobei der noch nicht wieder befestigte Eckzaunpfosten beschädigt und nach innen gedrückt wurde, und somit der Zaum durch die Hebelwirkung und Spannung nach oben rutschte, und der Zaunpfosten schief steht. Somit ist nun der Zaun verbogen und alles andere als gespannt.
Die Straßenbaukosten wurden per Vorrausleistung schon an die Gemeinde entrichtet.
Der entstandene Mangel wurde der Gemeinde gemeldet, worauf die betroffenen Grundstückseigentümer lediglich die Telefonnummern der Firmen erhielten, die für den Schaden in Frage kommen könnten.
Beim konsultieren der Firmen stellte sich heraus, daß sich keine der Firmen zuständig für den Schaden fühle, da die eine Firma ja nur den Sockel entfernt hatte, und die andere nur den Stromkasten versetzt hatte.
Daraufhin wurde wieder die Gemeinde angerufen, und um Klärung gebeten.
Nach 3 Wochen endlich bekam man von der Gemeinde zu hören, daß sie in dieser Sache auch keinen "Schuldigen" ausmachen konnten, da einer die Schuld auf den anderen schiebt. Man solle sich doch selber darum kümmern, nochmal die Firmen anschreiben, Druck machen ...
Wie sieht das nun nach eurer Einschätzung aus?
Ist unser Ansprechpartner denn nicht die Gemeinde, wo sie doch die Firmen auswählt, die Aufträge erteilt und man ja auch an die Gemeinde gezahlt hat?

LG Mausemami

Geändert von Mausemami (21.10.2009 um 13:20 Uhr).
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