Dies ist eine Diskussion zu Stimmzettel mit Kommentaren innerhalb des Forums Kommunalrecht
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| Stimmzettel mit Kommentaren wann ist eurer Meinung nach ein Stimmzettel ungültig? Ich bin dr Auffassung, dass er nicht automatisch mit einem Kommentar versehen ungültig ist. Herzliche Grüße, Roland |
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| AW: Stimmzettel mit Kommentaren Hallo! Wann eine Stimme ungültig ist, regelt der §39 des Bundeswahlgesetzes. Hier insbesondere der Abs. 1 des §39 BWahlG: Zitat:
Viele Grüße, Peter
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| AW: Stimmzettel mit Kommentaren = UNGÜLTIG ! Das Bundeswahlgesetz sagt zu ungültigen Stimmen Ungültig sind Stimmen, wenn der Stimmzettel 1. nicht amtlich hergestellt ist oder für einen anderen Wahlkreis gültig ist, 2. keine Kennzeichnung enthält, 3. den Willen des Wählers nicht zweifelsfrei erkennen lässt, 4. einen Zusatz oder Vorbehalt enthält. Kommentierung: Derlei nutzt man(n) und Frau um wissentlich eine ungültige Stimme abzugeben! Ps. Manche schreiben auch Namen an Hauswände oder an Toilettenwände, welches ebenso disqualifiziert und da Sachbeschädigung heißt Hoffe somit den Literaten entsprechende Enttäuschung bereitet zu haben Lg. aus München
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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| AW: Stimmzettel mit Kommentaren Somit war ich wohl eine Sekunde zu langsam
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| AW: Stimmzettel mit Kommentaren @ Pete76 : Allerdings wird das nicht ganz so streng gehandhabt wie du es auslegst. Dem Punkt 3 wird wesentlich mehr Gewicht beigemessen. Ein kleines Beispiel, wir haben bei einer Wahl einmal gut eine Stunde lang über einen Stimmzettel diskutiert, bei dem im Kreis neben Bündnis90/Die Grünen anstelle eines Kreuzes zwei sich kreuzende Blumen gemalt waren. Ich fasse mich kurz, der Wählerwille war erkennbar und der Stimmzettel gültig. Malti
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| AW: Stimmzettel mit Kommentaren Richtig Malti. Jedoch kann der Wählerwille erkennbar aber die Stimme dennoch ungültig sein. Das Kreuz in Form von Blumen ist eine Sache. Das Kreuz normal und eine Blume am Rand könnte schon wieder Ungültigkeit bedeuten. Die genannten Tatbestände schliessen sich ja nicht gegenseitig aus. D.h. der Wählerwille KANN durchaus erkennbar sein, aber ein Zeichen oder Vorbehalt entwertet diesen Stimmzettel trotz allem. Ich persönlich hätte mich in dem von Dir genannten Beispiel wohl GEGEN die Gültigkeit ausgesprochen, weil das Gesetz auch eine Ungültigkeit des Zettels vorsieht, wenn dieser mit einem Zeichen zu dem erkennbaren Wählerwillen versehen wurde. Das Kreuz ist in Deinem Fall der eindeutige Wille des Wählers und die Blume (bzw der Teil, der die Blume ausmacht) wäre das Zeichen iSd Gesetzes. Ob ich mit dieser Ansicht richtig liege, weiss ich aber nicht Und ihr habt euch - vllt zu Recht vllt zu Unrech - damals FÜR die Gültigkeit entschieden, was sicherlich ganz im Sinne des Wählers war und von daher wohl auch die beste Lösung für das Problem. Gruß, Peter
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| AW: Stimmzettel mit Kommentaren Ich auch, im Zweifel die Wahl sogar populistisch anfechten, da die Wahlhelfer statt zu zählen diskutierten Stimmzettel sind weder Malbuchseiten noch geeignet für Petitionen, sodann als ungültig zu werten! Heißt auch ankreuzen und nicht anmalen, anfetten, anpissen, etc. ; wer lesen könnte ist klar im Vorteil!
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| AW: Stimmzettel mit Kommentaren Zitat:
34 BWG - Stimmabgabe mit Stimmzetteln (2) Der Wähler gibt 1. seine Erststimme in der Weise ab, dass er durch ein auf den Stimmzettel gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, 2. seine Zweitstimme in der Weise ab, dass er durch ein auf den Stimmzettel gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll. Malti
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| AW: Stimmzettel mit Kommentaren Lies das Gesetz Goldbart. Dann erübrigen sich derlei Kommentare. Zudem ist der Prozess des konkreten Wählens nicht der Zeitpunkt die Kandidatenaufstellung der Partei zu revidieren, auch ist es nicht der Zeitpunkt dem Gegenkandidaten Unwählbarkeit zu attestieren. Es ist der Zeitpunkt dem Willen des Demos Ausdruck zu verleihen. DAS beinhaltet eben nicht Vorbehalte oder Zusätze auf dem Wahlzettel.
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