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Stimmzettel mit Kommentaren

Dies ist eine Diskussion zu Stimmzettel mit Kommentaren innerhalb des Forums Kommunalrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 23.04.2007, 04:54
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Stimmzettel mit Kommentaren

Hallo,
wann ist eurer Meinung nach ein Stimmzettel ungültig?
Ich bin dr Auffassung, dass er nicht automatisch mit einem Kommentar versehen ungültig ist.
Herzliche Grüße,
Roland
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  #2 (permalink)  
Alt 23.04.2007, 08:16
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AW: Stimmzettel mit Kommentaren

Hallo!

Wann eine Stimme ungültig ist, regelt der §39 des Bundeswahlgesetzes. Hier insbesondere der Abs. 1 des §39 BWahlG:

Zitat:
(1) 1Ungültig sind Stimmen, wenn der Stimmzettel

1. nicht amtlich hergestellt ist oder für einen anderen Wahlkreis gültig ist,
2. keine Kennzeichnung enthält,
3. den Willen des Wählers nicht zweifelsfrei erkennen läßt,
4. einen Zusatz oder Vorbehalt enthält.
Nr. 4 bezeichnet den Tatbestand des Zusatzes oder Vorbehaltes. Ein Zusatz ist mE jedes Zeichen, was nicht unmittelbar zur Abstimmung benötigt wird. Dazu gehören schon Wahlkreuze die den einen Kreis auf dem Wahlzettel "verlassen" und einen zweiten tangieren. Ein Kommentar geht indes garnicht, weil dieser als Vorbehalt gilt. Auch ist er ungültig, wenn man dem Wahlhelfer einen netten Smiley zukommen lässt unter dem steht "Danke für ihre Hilfe". Selbst kenn bei einer Briefwahl der Stimmzettel nicht in den entsprechenden Umschlag gesteckt wird, wird dieser ungültig.

Viele Grüße,

Peter
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  #3 (permalink)  
Alt 23.04.2007, 08:17
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AW: Stimmzettel mit Kommentaren

= UNGÜLTIG !

Das Bundeswahlgesetz sagt zu ungültigen Stimmen

Ungültig sind Stimmen, wenn der Stimmzettel

1. nicht amtlich hergestellt ist oder für einen anderen Wahlkreis gültig ist,
2. keine Kennzeichnung enthält,
3. den Willen des Wählers nicht zweifelsfrei erkennen lässt,
4. einen Zusatz oder Vorbehalt enthält.

Kommentierung:

Derlei nutzt man(n) und Frau um wissentlich eine ungültige Stimme abzugeben!
Ps.
Manche schreiben auch Namen an Hauswände oder an Toilettenwände, welches ebenso disqualifiziert und da Sachbeschädigung heißt

Hoffe somit den Literaten entsprechende Enttäuschung bereitet zu haben

Lg. aus München
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  #4 (permalink)  
Alt 23.04.2007, 08:20
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AW: Stimmzettel mit Kommentaren

Somit war ich wohl eine Sekunde zu langsam
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Alt 23.04.2007, 11:30
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AW: Stimmzettel mit Kommentaren

@ Pete76 : Allerdings wird das nicht ganz so streng gehandhabt wie du es auslegst. Dem Punkt 3 wird wesentlich mehr Gewicht beigemessen.
Ein kleines Beispiel, wir haben bei einer Wahl einmal gut eine Stunde lang über einen Stimmzettel diskutiert, bei dem im Kreis neben Bündnis90/Die Grünen anstelle eines Kreuzes zwei sich kreuzende Blumen gemalt waren. Ich fasse mich kurz, der Wählerwille war erkennbar und der Stimmzettel gültig.

Malti
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  #6 (permalink)  
Alt 23.04.2007, 11:46
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AW: Stimmzettel mit Kommentaren

Richtig Malti. Jedoch kann der Wählerwille erkennbar aber die Stimme dennoch ungültig sein. Das Kreuz in Form von Blumen ist eine Sache. Das Kreuz normal und eine Blume am Rand könnte schon wieder Ungültigkeit bedeuten. Die genannten Tatbestände schliessen sich ja nicht gegenseitig aus. D.h. der Wählerwille KANN durchaus erkennbar sein, aber ein Zeichen oder Vorbehalt entwertet diesen Stimmzettel trotz allem.

Ich persönlich hätte mich in dem von Dir genannten Beispiel wohl GEGEN die Gültigkeit ausgesprochen, weil das Gesetz auch eine Ungültigkeit des Zettels vorsieht, wenn dieser mit einem Zeichen zu dem erkennbaren Wählerwillen versehen wurde. Das Kreuz ist in Deinem Fall der eindeutige Wille des Wählers und die Blume (bzw der Teil, der die Blume ausmacht) wäre das Zeichen iSd Gesetzes. Ob ich mit dieser Ansicht richtig liege, weiss ich aber nicht Und ihr habt euch - vllt zu Recht vllt zu Unrech - damals FÜR die Gültigkeit entschieden, was sicherlich ganz im Sinne des Wählers war und von daher wohl auch die beste Lösung für das Problem.

Gruß,

Peter
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  #7 (permalink)  
Alt 23.04.2007, 12:00
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AW: Stimmzettel mit Kommentaren

Ich auch,
im Zweifel die Wahl sogar populistisch anfechten,
da die Wahlhelfer statt zu zählen diskutierten

Stimmzettel sind weder Malbuchseiten noch geeignet für Petitionen, sodann als ungültig zu werten!

Heißt auch ankreuzen und nicht anmalen, anfetten, anpissen, etc. ; wer lesen könnte ist klar im Vorteil!
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  #8 (permalink)  
Alt 23.04.2007, 13:08
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AW: Stimmzettel mit Kommentaren

Zitat:
Zitat von Monaco501
Heißt auch ankreuzen und nicht anmalen, anfetten, anpissen, etc. ; wer lesen könnte ist klar im Vorteil!
Dann lesen wir doch mal.

34 BWG - Stimmabgabe mit Stimmzetteln

(2) Der Wähler gibt

1. seine Erststimme in der Weise ab, dass er durch ein auf den Stimmzettel gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll,
2. seine Zweitstimme in der Weise ab, dass er durch ein auf den Stimmzettel gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.

Malti
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  #9 (permalink)  
Alt 23.04.2007, 14:02
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AW: Stimmzettel mit Kommentaren

Lies das Gesetz Goldbart. Dann erübrigen sich derlei Kommentare. Zudem ist der Prozess des konkreten Wählens nicht der Zeitpunkt die Kandidatenaufstellung der Partei zu revidieren, auch ist es nicht der Zeitpunkt dem Gegenkandidaten Unwählbarkeit zu attestieren. Es ist der Zeitpunkt dem Willen des Demos Ausdruck zu verleihen. DAS beinhaltet eben nicht Vorbehalte oder Zusätze auf dem Wahlzettel.
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  #10 (permalink)  
Alt 23.04.2007, 14:04
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AW: Stimmzettel mit Kommentaren

@ Pete76 : Dem kann ich so nur zustimmen.

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