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Statthafte Klageart: Öffentliche Einrichtungen

Dies ist eine Diskussion zu Statthafte Klageart: Öffentliche Einrichtungen innerhalb des Forums Kommunalrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 17.03.2009, 21:34
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Statthafte Klageart: Öffentliche Einrichtungen

Hallo an alle,

Folgender Fiktiver Sachverhalt:

Der X möchte im "Gemeinschaftshaus" (steht im Eigentum der Stadt und wird vermietet) eine Veranstaltung durchführen am 1.6.2009. Die Stadt teilt ihm mit, er dürfe das Haus nicht benutzen, weil bei der Veranstaltung Krawalle zu erwarten seien.
Noch bevor er Widerspruch einlegen kann wird das Haus durch einen Mauereinsturz stark beschädigt und ist bis zum 1.9.2009 nicht nutzbar.
X will aber trotzdem klagen, weil er in den nächsten Jahren am gleichen Termin die Veranstaltung im Gemeinschaftshaus durchführen will.

Welche Klageart sollte der X wählen?

Danke im Voraus für die Hilfe
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  #2 (permalink)  
Alt 18.03.2009, 16:59
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AW: Statthafte Klageart: Öffentliche Einrichtungen

Vielleicht eine Fortsetzungsfeststellungsklage?
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
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  #3 (permalink)  
Alt 19.03.2009, 14:02
Boardneuling
 
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AW: Statthafte Klageart: Öffentliche Einrichtungen

Scheint mir ein guter Tipp zu sein, Danke!
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