Dies ist eine Diskussion zu städtisches marktrecht innerhalb des Forums Kommunalrecht
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| städtisches marktrecht Ich wollte mal fragen, wie denn im allgemeinen das Marktrecht geregelt ist. Insbesondere wie Anmeldungen zuhandhaben sind vor allem in Bezug auf die Reihenfolge. Wird normalerweise nach Art "wer zuerst kommt, malt zuerst" ausgewählt, oder gibt es noch andere Auswahlkriterien wie zum Beispiel Vorrechte eines Standes, weil dieser Stand schon immer dort war? Hab grade das Problem hier in meiner Stadt, dass die Stadt unseren Verein ganz offensichtlich bei der Auswahl übergehen will und sich dabei in Widersprüche verstrickt. Liebe Grüsse Micha |
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| AW: städtisches marktrecht glaube schon auch dass hier der Stand der "Mauscheleier" in Bezug auf Vitamin B tätig ist. Da hat wohl jede Kommune so seinen eigenen geheimen Plan, welcher Dritte lediglich eine Warteliste anbietet. Mit etwas Geschick könnte eine kleine Spende in die richtige Parteikasse den Listenplatz verbessern helfen?? Dani
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| AW: städtisches marktrecht Es gibt verschiedene Auswahlkriterien, z.B. auch das Kriterium "Alt und bewährt". Grundsätzlich ist die Stadt jedoch nicht frei in der Auswahl, sondern hat den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Dies ist gerichtlich überprüfbar, man kann also gegen einen ablehnenden Bescheid vorgehen. Geheime Pläne und Mauscheleien sollte man nicht von vorneherein annehmen, das sind unsachliche Unterstellungen.
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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| AW: städtisches marktrecht Geforderte Bewerbungsmappe mit (München, Au-Dult): Personalien (Adresse, Tel.-Nr., E-Mail, Homepage, etc.) Konzept, Darstellung, Beschreibung der Waren oder Dienstleistungen Referenzen, Erfahrungen, Tätigkeiten im Reisegewerbe Art und Größe des Geschäfts Gewünschte Verkaufsfläche oder gewünschter städtischer Stand Bildmaterial oder Skizze vom Stand/Gestaltung/Warenangebot Technische Daten Eine Kommission prüft, entscheidet,.... ("geheim") Lg.
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