Dies ist eine Diskussion zu Stadtfeste | unsoziales Verhalten von nichtorganisierten Ladeninhabern innerhalb des Forums Kommunalrecht
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| Stadtfeste | unsoziales Verhalten von nichtorganisierten Ladeninhabern Ein Gewerbeverein in NRW beantragt einen Verkaufsoffenen Sonntag im Rahmen eines von ihm organisierten Stadtfestes. Getragen würde diese Veranstaltung durch Mitgliedsbeiträge, Standgebühren von auswärtigen Markthändlern sowie Eintritten von selbstbetriebenen Attraktionen. Für alles dies erteilt die Stadt die übliche Genehmigung. Welche Möglichkeiten würden sich für den Veranstalter (Gewerbeverein) finden, ortsansässige Ladeninhaber und Gewerbetreibende Nichtmitglieder an Kosten zu beteiligen bzw. diese in letzter Konsequenz am Straßenverkauf, besser an der gesamten Teilnahme, zu hindern. Folgende Stichpunkte und Einwände würden mir hierzu einfallen: Marktrecht, Anliegerrecht, Über eine erleuchtende Disskussion würde ich mich sehr freuen. Gute Reise |
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| AW: Stadtfeste | unsoziales Verhalten von nichtorganisierten Ladeninhabern Nein, er will diejenigen, die sich nicht beteiligen ("Nichtmitglieder") aber an den Bemühungen schmarotzen ausschließen.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Stadtfeste | unsoziales Verhalten von nichtorganisierten Ladeninhabern Gewerbevereine sind m.W ein freiwilliger Zusammenschluß von Gewerbetreibenden. Eine Zwangsmaßnahme für Nichtmitglieder (Humungus bezeichnet sie als Schmarotzer ) erschließt sich mir nicht.Hier könnte allenfalls ein gewisses Verhandlungsgeschick des Gewerbevereins zu einem - teilweisen - Erfolg führen.
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Stadtfeste | unsoziales Verhalten von nichtorganisierten Ladeninhabern Wenn die Mitglieder und Organisatoren sich mit knapp 1000 pro Jahr / Mitglied an den Kosten für Stadtfeste u.ä. beteiligen würden, wenn auswärtige Händler sich für viel Geld Stände auf solchen Veranstaltungen mieten müssten um von knapp 20.000 Gästen zu profitieren, sich wieder andere an den gemachten Tisch setzen, wäre der Ausdruck "Schmarotzer" von Humungus schon berechtigt. (Zumal dann, wenn 90% der Gewerbetreibenden im Verein organisiert wären) Eine Ausschlussmöglichkeit vom Verkaufoffenen Sonntag in Gänze wäre sicherlich nicht möglich, da die erteilten Genehmigungen nicht auf eine bestimmte Gruppe oder Antragsteller beschränkt werden können. (Anders, als in manch anderem Bundesland) Interessant wäre die Frage, ob direkter Raum vor den Läden durch die Veranstalter so belegt werden kann / darf, dass die Nutzung durch "schmarotzende" Ladeninhaber unattraktiv oder unmöglich wird. Eine Genehmigung würde erteilt für "die veranstaltung eines Marktes..." "Verhandlungsgeschick" wie von "charles0308" führt leider nur da zum Erfolg, wo von beiden Seiten verhandelt werden will. |
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| AW: Stadtfeste | unsoziales Verhalten von nichtorganisierten Ladeninhabern Dann muss der Verein eben das Fest auf der grünen Wiese veranstalten. Nur weil 90 % Miglieder sind und die "Vereinsmeierei" befürworten, steht es dem Verein nicht zu Nichtmitglieder zu stigmatisieren. Wenn der Verein das Fest am Marktplatz feiert, dann partizipiert eben der Wirt am Marktplatz auch als Nichtmitglied vom Fest und sollte der Verein den Zugang zum Lokal durch den Aufbau seiner Stände erschweren wird dies sicher nicht zum Ortsfrieden beitragen
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