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Sitzungsort von Ratssitzungen

Dies ist eine Diskussion zu Sitzungsort von Ratssitzungen innerhalb des Forums Kommunalrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 26.01.2011, 11:43
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Sitzungsort von Ratssitzungen

Hallo!

Ich schreibe bald eine Klausur in Kommunalrecht und habe hier vom Dozenten einige Übungsfälle bekommen.

In einem Fall geht es u.a. darum, dass eine Ratssitzung in einer Nachbargemeinde stattfinden soll. In der Gemeindeordnung steht nicht explizit, dass die Sitzung immer nur in dem Ort der jeweiligen Gemeinde stattfinden muss.

Ich hoffe mir kann jemand bei der Lösung helfen
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  #2 (permalink)  
Alt 26.01.2011, 20:52
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AW: Sitzungsort von Ratssitzungen

Ist die Nachbargemeinde ein Ortsteil dieser Gemeinde ?
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  #3 (permalink)  
Alt 27.01.2011, 09:22
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AW: Sitzungsort von Ratssitzungen

Nein, bei der Nachbargemeinde handelt es sich um eine eigenständige Gemeinde.
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  #4 (permalink)  
Alt 27.01.2011, 18:28
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AW: Sitzungsort von Ratssitzungen

Ich habe auch nichts Konkretes gefunden. In der Hauptsatzung steht nur

Zitat:
Hauptsatzung

§ 6 Geschäftsordnung
Das Verfahren im Gemeinderat und in den Ausschüssen wird durch eine vom Gemeinderat zu beschließende Geschäftsordnung geregelt. Sofern sich der Ortschaftsrat keine Geschäftsordnung gibt, gilt die vom Gemeinderat beschlossene Geschäftsordnung auch für diesen Ortschaftsrat.
Und auch in der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt ist auch nur zu finden:

Zitat:
§ 50
Öffentlichkeit der Sitzungen
(1) Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse sind öffentlich.
(2) Die Öffentlichkeit ist auszuschließen, wenn das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner, insbesondere bei Personalangelegenheiten, Ausübung des Vorkaufsrechts, Grundstücksangelegenheiten und Vergabeentscheidungen, dies erfordern. Über Gegenstände, bei denen diese Voraussetzungen vorliegen, muss nichtöffentlich verhandelt werden. In nichtöffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder, wenn dies ungeeignet ist, in der nächsten öffentlichen Sitzung bekanntzugeben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner entgegenstehen.
(3) Gemeinderäte sind zur Verschwiegenheit über alle in nichtöffentlicher Sitzung behandelten Angelegenheiten solange verpflichtet, wie sie der Bürgermeister nicht von der Schweigepflicht entbindet. Dies gilt nicht für Beschlüsse, soweit sie nach Absatz 2 Satz 3 bekanntgegeben worden sind.
(4) Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen sind rechtzeitig ortsüblich bekanntzumachen.
Wenn in der Geschäftsordnung nichts dahin gehendes steht ist es zwar Kurios, dass eine Gemeinderatssitzung nicht auf eigenem Terrain statt findet. Unter besonderen Umständen dürfte dies aber durchaus möglich sein.
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  #5 (permalink)  
Alt 27.01.2011, 22:57
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AW: Sitzungsort von Ratssitzungen

Naja die Frage ist ja welche Rechte oder Interessen dadurch beeinträchtigt sein könnten dass die Sitzung in einem anderen Ort stattfindet.
Mir fällt da auf die schnelle nichts ein, sofern die Grundsätze wie Sitzungsöffentlichkeit, richtige Ladung usw.. gegeben sind..
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Alt 01.02.2011, 02:06
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AW: Sitzungsort von Ratssitzungen

Zitat:
(4) Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen sind rechtzeitig ortsüblich bekanntzumachen.
Das heißt aber nicht, daß die Tagung an einem "ortsüblichen Ort" stattzufinden hat, sondern daß sie ortsüblich bekanntzumachen ist. (Also in der am Ort erscheinenden Zeitung, in den am Ort stehenden Info-Schaukästen, Schwarzen Brettern u.ä.)

Wenn es die Gemeindesatzung nicht verbietet, sehe ich aber keinen zwingenden Grund, warum die Ratssitzung nicht in der Nachbargemeinde stattfinden dürfen sollte.

Es stellt sich allerdings die Frage, ob die vorgeschriebene "Öffentlichkeit" der Sitzung noch gegeben ist, wenn eine signifikante Mehrzahl der Gemeindemitglieder aufgrund des Tagungsortes keine realistische Möglichkeit mehr haben, die Sitzung als Zuschauer zu besuchen...

Zu der Frage würde ich mal nach einschlägiger Rechtsprechung suchen - es würde mich wundern, wenn's die nicht gäbe.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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Alt 30.03.2011, 23:10
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AW: Sitzungsort von Ratssitzungen

Ich meine so einen Fall auch schon einmal in meinem Studium gehabt zu haben. Da wurde meine ich gesagt, dass das so nicht einfach ginge, weil die Öffentlichkeit (für die Bewohner der Gemeinde) auch beinhaltet, dass sie unter normalen menschlichen Gesichtspunkten zur Sitzung erscheinen können müssen. Wenn es in einem anderen Ort ist, ist das nicht zwingend gegeben, es sei denn es würde ein Fahrservice angeboten etc
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