Dies ist eine Diskussion zu Sitzungsort von Ratssitzungen innerhalb des Forums Kommunalrecht
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| Sitzungsort von Ratssitzungen Ich schreibe bald eine Klausur in Kommunalrecht und habe hier vom Dozenten einige Übungsfälle bekommen. In einem Fall geht es u.a. darum, dass eine Ratssitzung in einer Nachbargemeinde stattfinden soll. In der Gemeindeordnung steht nicht explizit, dass die Sitzung immer nur in dem Ort der jeweiligen Gemeinde stattfinden muss. Ich hoffe mir kann jemand bei der Lösung helfen |
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| AW: Sitzungsort von Ratssitzungen Ist die Nachbargemeinde ein Ortsteil dieser Gemeinde ? |
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| AW: Sitzungsort von Ratssitzungen Nein, bei der Nachbargemeinde handelt es sich um eine eigenständige Gemeinde. |
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| AW: Sitzungsort von Ratssitzungen Ich habe auch nichts Konkretes gefunden. In der Hauptsatzung steht nur Zitat:
Zitat:
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| AW: Sitzungsort von Ratssitzungen Naja die Frage ist ja welche Rechte oder Interessen dadurch beeinträchtigt sein könnten dass die Sitzung in einem anderen Ort stattfindet. Mir fällt da auf die schnelle nichts ein, sofern die Grundsätze wie Sitzungsöffentlichkeit, richtige Ladung usw.. gegeben sind.. |
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| AW: Sitzungsort von Ratssitzungen Zitat:
Wenn es die Gemeindesatzung nicht verbietet, sehe ich aber keinen zwingenden Grund, warum die Ratssitzung nicht in der Nachbargemeinde stattfinden dürfen sollte. Es stellt sich allerdings die Frage, ob die vorgeschriebene "Öffentlichkeit" der Sitzung noch gegeben ist, wenn eine signifikante Mehrzahl der Gemeindemitglieder aufgrund des Tagungsortes keine realistische Möglichkeit mehr haben, die Sitzung als Zuschauer zu besuchen... Zu der Frage würde ich mal nach einschlägiger Rechtsprechung suchen - es würde mich wundern, wenn's die nicht gäbe.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Sitzungsort von Ratssitzungen Ich meine so einen Fall auch schon einmal in meinem Studium gehabt zu haben. Da wurde meine ich gesagt, dass das so nicht einfach ginge, weil die Öffentlichkeit (für die Bewohner der Gemeinde) auch beinhaltet, dass sie unter normalen menschlichen Gesichtspunkten zur Sitzung erscheinen können müssen. Wenn es in einem anderen Ort ist, ist das nicht zwingend gegeben, es sei denn es würde ein Fahrservice angeboten etc |
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