Dies ist eine Diskussion zu Sitzungsniederschrift innerhalb des Forums Kommunalrecht
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| Sitzungsniederschrift Nach einr Denkpause meldete sich ein Gemeinderatsmitglied zu Wort und stellte den Antrag, das Baugesuch möge abgelehnt werden, weil sich der Gemeinderat durch verspätetes Handeln des Bauherrn (Vorlage nachträglich entsprechend erfolgter Bauausführung geänderter Pläne) "erpresst fühle". Daraufhin wurde das Baugesuch einstimmig abgelehnt. Muss dieser Vorgang (Antrag des Gemeinderatsmitglieds) in der Sitzungsniederschrift ganz oder teilweise dokumentiert werden? Pikant an der Sache ist, dass die Gemeinde der Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt) lediglich mitgeteilt hat, das gemeindliche Einvernehmen sei versagt worden (ohne nähere Angabe von Gründen). eine Entscheidung nach § 36 Abs. 2 Satz 1 Baugesetzbuch wurde nicht getroffen. |
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| AW: Sitzungsniederschrift Zitat:
Bei Sitzungen des Gemeinderates wird kein Wortprotokoll wie im Bundestag geführt sondern ein Beschlussprotokoll? D.h. es muss im Protokoll stehen wer den Antrag gestellt hat, der Wortlaut des Antrages und das Abstimmungsergebniss. Außerdem ist zu klären was gebaut werden sollte? Das Landratsamt kann im Zweifelsfall auch das Gemeindliche Einvernehmen ersetzen. |
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| AW: Sitzungsniederschrift Hallo Rooney, zunächst vielen Dank für die Hinweise. Die Bayerische Gemeindeordnung gibt nicht viel her zum Thema Anträge von Gemeinderatsmitgliedern während einer Sitzung. Es ist aber logisch, dass der Vorgang festgehalten werden muss. Obwohl das Landratsamt sehr deutlich auf den Mangel des Protokolls und die Tatsache, dass letzten Endes über das Baugesuch nicht entschieden wurde, hingewiesen wurde, hat es dennoch die Baugenehmigung nicht erteilt - lies: auch das fehlende gemeindliche Einvernehmen nicht ersetzt. Sieht die Forengemeinde Möglichkeiten, direkt gegen die Gemeinde vorzugehen? Mit einer Hilfestellung vom Landratsamt kann wohl nicht gerechnet werden. |
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