Dies ist eine Diskussion zu Schadensersatz gegen Stadt innerhalb des Forums Kommunalrecht
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| Schadensersatz gegen Stadt Mal angenommen, jemand möchte einen Schadensersatzanspruch gegen eine Stadt geltend machen. Wen müsste derjenige aussergerichtlich anschreiben, Bezirksamt, Stadt direkt? Die Sache spielt in Hamburg. Danke schonmal!! |
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| AW: Schadensersatz gegen Stadt zunächst den leiter der einrichtung, die das verzapft hat. |
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| AW: Schadensersatz gegen Stadt Moin! Schonmal danke für die Antwort! Aber grundsätzlich könnte der Leiter des Ganzen ja der Bürgermeister (der erste) der Stadt sein. Aber aussergerichtlich dürfte doch vorerst das zuständige Bezirksamt Ansprechpartner sein, in HH heisst das so. Man könnte ja ans Bezirksamt formulieren, dass bei Unzuständigkeit um Weiterleitung mit Abgabenachricht gebeten wird?!? Danke und Gruß! |
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| AW: Schadensersatz gegen Stadt also, möchten X jetzt direkt bereits den schadensersatz einklagen und sucht den richtigen beklagten oder soll das ganze erstmal außergerichtlich gehändelt werden ? im letzteren fall würde ich an den leiter des zuständigen Amtes meine anfragen/ bitten etc. richten. denn diese personen sind in der regel sachnnäher an der materie dran, als der OB der HH. wenn X gegen die stadt klagen will, dann wäre beklagter die stadt als juritische person des öffentlichen vertreten durch OB den OB ( folgt ggf. aus der GemO) wenn X keinen anprechpartner findet, dann würde ich mich an der OB wenden, nur was macht der, der wird das auch erstmal weiterleiten an den zuständigen behördenleiter.
__________________ so sind die spielregeln aber nicht !!! |
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| AW: Schadensersatz gegen Stadt Moin! Vorab schon einmal vielen Dank! Die Sache soll zunächst erst aussergerichtlich betrieben werden. Die Frage ist, ob es reicht, wenn man an das Bezirksamt allgemein adressiert und die dann von selbst an die zuständige Abteilung weiterleiten. In HH sind die zuständigen Unterabteilungen schwer herauszufinden. Wenn man dann irgendeine Bauabteilung anschreibt, befürchte ich, dass das Schreiben dann irgendwo verloren geht, deswegen sollen die mal lieber selbst überlegen, wer zuständig ist. Man könnte ja wie gesagt im Falle der Unzuständigkeit um Weiterleitung mit Abgabenachricht bitten. Verklagt würde natürlich die Stadt, verteten durch den Bürgermeister (den 1.). |
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| AW: Schadensersatz gegen Stadt Man muss, um über die Sache auch verjährungshemmend zu verhandlen, die Stadt über den Vertreter der Stadt anschreiben. Das ist der Oberbürgermeister. Der Brief landet natürlich nicht bei dem Oberbürgermeister auf dem Tisch, sondern dem zuständigen Sachbearbeiter - dies deshalb, weil der "Oberbürgermeister" aus einer Vielzahl von Ämtern besteht, die rectlich aber eben nur eine Behörde darstellen. Der Oberbürgermeister wäre auch richtiger Vertreter der Beklagten (hier als Hamburg). Allles andere ist Unfug.
__________________ "Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane) Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. |
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| AW: Schadensersatz gegen Stadt Klar, das mit der Verjährung. Die Sache ist aber gerade erst passiert, Verjährung im Prinzip momentan nicht relevant. Stellt sich nur die Frage, ob der Vorgang durch das Anschreiben des Bezirksamts die Sache nicht beschleunigen könnte, es kann ja sein, dass die anstandslos bezahlen. Das Schreiben an die Stadt ginge ja dann auch noch in 2,5 Jahren. Andersrum: geplant ist das Schreiben ans Amt und wenn die nix machen, dann erst an die Stadt. |
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| AW: Schadensersatz gegen Stadt Warum gehst du davon aus, dass im Bezirksamt IRGENWAS schneller geht als beim OB? Und du gehst nicht ernsthaft davon aus, dass irgendeine deutsche Stadt anstandslos Schadensersatz zahlt. Bei den Haftungsvoraussetzungen und Darlegungslast und und und.
__________________ "Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane) Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. |
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| AW: Schadensersatz gegen Stadt Habe mir sagen lassen, dass bereits mehrfach wegen eben dieser Ursache an andere Geschädigte SchaE gezahlt wurde. Und die haben sich ans Bezirksamt gewendet. |
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