
11.02.2010, 11:51
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| Boardneuling | | Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 9
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| Ruhestörung durch Belieferung Person A hat folgendes Problem: Sie wohnt in einem Innenstadtzentrum wo laut Ordnungsamt von 22-06 Uhr keine Anliederung stattfinden darf. Auf der anderen Straßenseite (ca. 5 m Luftlinie unter Schlafzimmerfenster) befindet sich ein Discountmarkt mit einer Bäckereifiliale. Der Discounter bekommt nachts gegen 0 Uhr seine Brotlieferung von einem Drittanbieter und die Bäckereifiliale bekommt gegen 4 Uhr seine Lieferung. Im Winter ist es erträglich da die Fenster dann zu sind. Im Sommer ist es unerträglich. Das Ordungsamt wurde informiert, leider änder sich nichts. Der Bäcker selbst wurde auch kontaktiert, die Anlieferung läßt sich aber angeblich nicht ändern da man sonst ein Zeitproblem mit den anderen Filialen gibt. Der Bäckereilieferant des Discounters zeigt keine Reaktion. Da das Ordungsamt nicht reagiert will Person A gern selbst tätig werden, erreicht aber bei den Lieferanten nichts. Was hilft jetzt? Anzeige wegen Ruhestörung??? |