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RLP: Unvereinbarkeit von Amt und Mandat

Dies ist eine Diskussion zu RLP: Unvereinbarkeit von Amt und Mandat innerhalb des Forums Kommunalrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 29.08.2010, 20:17
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RLP: Unvereinbarkeit von Amt und Mandat

nach §5 KWG RLP gibt es eine Unvereinbarkeit von Amt und Mandat
Wie ist es auszulegen?
Dürfte ein Mandatsträger (Stadtratsmitglied) ehrenamtlich gegen eine geringe Aufwandsentschädigung übergangsweise in einer kommunalen Einrichtung (hier Sauna) Eintritt-, Kontroll und Schließarbeiten ausführen?
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  #2 (permalink)  
Alt 30.08.2010, 12:05
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AW: RLP: Unvereinbarkeit von Amt und Mandat

Damit ist gemeint das Beamte oder Personen die ein Amt inne haben nicht gleichzeitig in diversen Räten Mitglied sein dürfen. Bsp: Angestellter der Stadtverwaltung darf nicht Mitglied im Stadtrat sein.

Das oben genannte Beispiel fällt hier nicht drunter.
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  #3 (permalink)  
Alt 30.08.2010, 18:42
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AW: RLP: Unvereinbarkeit von Amt und Mandat

Ich glaube so einfach ist das nicht.

Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 KWG ist die „nicht überwiegend körperliche Arbeit“ der betroffenen Person maßgeblich.
Also der Mandatsträger, der überwiegend körperliche Arbeit verrichtet darf es parallel zum Mandat ausüben. Hintergrund ist wohl der, dass Personen, die überwiegend eine körperliche Arbeit ausführen nicht an Entscheidungsprozessen der Stadt unmittelbar beteiligt sind und daher auch keinen Einfluss nehmen.

Weiterhin sagt § 5 KWG in Abs. 1 aus …..darf nicht gleichzeitig hauptamtlich beschäftigt sein …
Gemäß den Erläuterungen jedoch wird eine nebenamtliche Beschäftigung gegen Entgelt, egal in welcher Höhe, der hauptamtlichen Beschäftigung gleichgestellt.

Also so einfach finde ich das nicht...
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