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Resolution des Rates

Dies ist eine Diskussion zu Resolution des Rates innerhalb des Forums Kommunalrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 22.06.2006, 11:31
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Resolution des Rates

Es war einmal eine westfälisch Kleinstadt. Ein in dieser Stadt tätiger Verein beantragte nach §24 GO (BürgerInnenantrag) "Der Rat möge beschließen: Der Rat der (westfälischen Kleinstadt) bittet die Landesregierung.....(Verbesserungen in Gesetzeslagen vorzunehmen, die Landes- und Bundesrecht unterliegen)."
Der Bürgermeister nahm den Antrag, mit der Begründung, nach § 24 könne nur beantragt werden, was in die Zuständigkeit des Rates falle, von der Tagesordnung.

1. Kann ein Rat nicht wen immer er will bitten um was immer er will und fällt die Formulierung dieser Bitte nicht automatisch in die Zuständigkeit des Rates?

2. Welche anderen Möglichkeiten gibt es, solche Resolutionsanträge einzubringen, evtl. auch in Zusammenarbeit mit einer Fraktion.
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Alt 22.06.2006, 11:57
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AW: Resolution des Rates

Petitionsausschuß?

Parteibeitritt?
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  #3 (permalink)  
Alt 22.06.2006, 12:04
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AW: Resolution des Rates

Vielen Dank snud!
Bürger sei bereits Parteimitglied und säße auch in diesem Rat.
Auf welche Weise könnte dieser Resolution neu eingebracht werden, ohne Gefahr zu laufen, abgesetzt zu werden?
Kann auch ein Rat sich an den PA wenden?
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  #4 (permalink)  
Alt 22.06.2006, 12:04
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AW: Resolution des Rates

Naja. Nen Petitionsausschuss gibt es auf kommunaler Ebene selten. Aber ich halte den Rat auch für eindeutig unzuständig. Wenn eine Fraktion einen solchen Resolutionsantrag einreciht, wird er meist behandelt. Muss aber nicht. Aber wenn Bürger das tun, wird natürlich versucht, dem einen Riegel vorzuschieben. Das ist mE auch verständlich. Sonst könnte der Rat sich irgendwann nicht mehr mit den Sachen beschäftigen, für die er zuständig ist.

Snud, wenn Du den Petitionsausschuss des Landtages oder Bundestags meintest, halte auch ich das für den einzig möglichen Weg
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Im Vorbescheid ist Vers als Form
gestattet nach Gesetzesnorm.
Denn deutsch ist Sprache des Gerichts (§184 GVG)
und deutsch auch Sprache des Gedichts.
(FG Köln, JuS 88, XIV)
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  #5 (permalink)  
Alt 22.06.2006, 12:11
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AW: Resolution des Rates

Zitat:
Zitat von Wortlaut

Snud, wenn Du den Petitionsausschuss des Landtages oder Bundestags meintest, halte auch ich das für den einzig möglichen Weg
Klar, der war gemeint. Sind in dem Ausschuß nicht Parlamentsmitglieder?
Dann kommt die Anregung jedenfalls automatisch an geeignete Stelle.
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  #6 (permalink)  
Alt 22.06.2006, 12:13
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AW: Resolution des Rates

[QUOTE=snud]Klar, der war gemeint. Sind in dem Ausschuß nicht Parlamentsmitglieder?
QUOTE]

So isses. Allerdings immer die neuen Hinterbänkler
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  #7 (permalink)  
Alt 22.06.2006, 12:53
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AW: Resolution des Rates

Es geht nicht um die Petition, sondern darum, dass der Rat als Gremium, welches den Willen der Stadt formuliert, sich vor eine Bevölkerungsgruppe stellt, die einen extrem unsicheren Rechtsstand hat.
Abgesehen von der Unzumutbarkeit für die Betroffenen selbst, verstehen die Leute nicht, dass Nachbarn, die bereits seit teils mehr als zehn Jahren in Deutschland leben, hier arbeiten, deren Kinder hier geboren sind und zur Schule gehen quasi über Nacht abgeholt und verschickt werden.
Mehrere Städte haben bereits solche Resolutionen beschlossen. Der Gesetzgeber muss sehen, dass ein möglicher Abschreckungseffekt durch solche Praktiken nicht dem Willen der Bevölkerung entspricht.
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  #8 (permalink)  
Alt 22.06.2006, 12:58
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AW: Resolution des Rates

Mal im Ernst: Die kommunalen Organe sind nicht da, um Bundespolitik zu machen.
Da scheint mir der Weg über eine Bürgerinitiative oder die PArteigremien doch sinnvoller?

Ist die Ausländerbehörde eigentlich eine Bundesbehörde oder unterfällt sie der Kompetenz des Landrates?
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  #9 (permalink)  
Alt 22.06.2006, 13:02
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AW: Resolution des Rates

Landrat!, welhalb die Stadt auch wieder nicht zuständig ist.
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