Dies ist eine Diskussion zu Resolution des Rates innerhalb des Forums Kommunalrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Resolution des Rates Der Bürgermeister nahm den Antrag, mit der Begründung, nach § 24 könne nur beantragt werden, was in die Zuständigkeit des Rates falle, von der Tagesordnung. 1. Kann ein Rat nicht wen immer er will bitten um was immer er will und fällt die Formulierung dieser Bitte nicht automatisch in die Zuständigkeit des Rates? 2. Welche anderen Möglichkeiten gibt es, solche Resolutionsanträge einzubringen, evtl. auch in Zusammenarbeit mit einer Fraktion. |
| |||
| AW: Resolution des Rates |
| |||
| AW: Resolution des Rates Vielen Dank snud! Bürger sei bereits Parteimitglied und säße auch in diesem Rat. Auf welche Weise könnte dieser Resolution neu eingebracht werden, ohne Gefahr zu laufen, abgesetzt zu werden? Kann auch ein Rat sich an den PA wenden? |
| |||
| AW: Resolution des Rates Naja. Nen Petitionsausschuss gibt es auf kommunaler Ebene selten. Aber ich halte den Rat auch für eindeutig unzuständig. Wenn eine Fraktion einen solchen Resolutionsantrag einreciht, wird er meist behandelt. Muss aber nicht. Aber wenn Bürger das tun, wird natürlich versucht, dem einen Riegel vorzuschieben. Das ist mE auch verständlich. Sonst könnte der Rat sich irgendwann nicht mehr mit den Sachen beschäftigen, für die er zuständig ist. Snud, wenn Du den Petitionsausschuss des Landtages oder Bundestags meintest, halte auch ich das für den einzig möglichen Weg
__________________ Im Vorbescheid ist Vers als Form gestattet nach Gesetzesnorm. Denn deutsch ist Sprache des Gerichts (§184 GVG) und deutsch auch Sprache des Gedichts. (FG Köln, JuS 88, XIV) |
| |||
| AW: Resolution des Rates Zitat:
Dann kommt die Anregung jedenfalls automatisch an geeignete Stelle. |
| |||
| AW: Resolution des Rates [QUOTE=snud]Klar, der war gemeint. Sind in dem Ausschuß nicht Parlamentsmitglieder? QUOTE] So isses. Allerdings immer die neuen Hinterbänkler
__________________ Im Vorbescheid ist Vers als Form gestattet nach Gesetzesnorm. Denn deutsch ist Sprache des Gerichts (§184 GVG) und deutsch auch Sprache des Gedichts. (FG Köln, JuS 88, XIV) |
| |||
| AW: Resolution des Rates Es geht nicht um die Petition, sondern darum, dass der Rat als Gremium, welches den Willen der Stadt formuliert, sich vor eine Bevölkerungsgruppe stellt, die einen extrem unsicheren Rechtsstand hat. Abgesehen von der Unzumutbarkeit für die Betroffenen selbst, verstehen die Leute nicht, dass Nachbarn, die bereits seit teils mehr als zehn Jahren in Deutschland leben, hier arbeiten, deren Kinder hier geboren sind und zur Schule gehen quasi über Nacht abgeholt und verschickt werden. Mehrere Städte haben bereits solche Resolutionen beschlossen. Der Gesetzgeber muss sehen, dass ein möglicher Abschreckungseffekt durch solche Praktiken nicht dem Willen der Bevölkerung entspricht. |
| |||
| AW: Resolution des Rates Mal im Ernst: Die kommunalen Organe sind nicht da, um Bundespolitik zu machen. Da scheint mir der Weg über eine Bürgerinitiative oder die PArteigremien doch sinnvoller? Ist die Ausländerbehörde eigentlich eine Bundesbehörde oder unterfällt sie der Kompetenz des Landrates? |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| 81. Tagung des Wissenschaftlichen Rates der AiF in Darmstadt | Nachrichten: Wissenschaft | 12.11.2008 14:00 |
| Plastic cable with gigabit data rates | Nachrichten: Wissenschaft | 04.06.2007 17:00 |
| Grundrechte in Strafverfahren in Europa - Resolution auf dem Forum des DAV | Nachrichten: Recht & Gesetz | 22.09.2006 15:11 |
| UN-Resolution 1244 | Internationales Recht | 14.01.2006 17:52 |
| Resolution zur Fälligkeit von Sozialversicherungsbeiträgen | Nachrichten: Recht & Gesetz | 16.11.2005 19:02 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios