
30.08.2011, 15:08
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| Rechtswidrige Kurbeitragsverordnung Wieda Die Vermieter von Ferienhäusern und Ferienwohnungen haben nun erfahren, dass das Nds. OFG die Kurbeitragsordnung der Samtgemeinde Walkenried mit den Gemeinden Zorge und Wieda für die Jahre 2009, 2010 und 2011 aufgrund der falschen Kalkulation der Kurbeiträge für rechtswidrig erklärt hat.
Bei Widerspruch wurden die Kurbeiträge von der Samtgemeinde Walkenried erstattet. Der Streit und die Diskussion über die nicht gerechtfertigte Erhebung von Kurbeitreigen in der Gemeinde zieht sich schon sehr lange hin. Den Gemeinden Walkenried und Wieda wurde seit langem der Kurstatus entzogen. Allein die Gemeinde Zorge hat diesen aktuell wiedererlangt. Daraufhin wird und wurden trotz falscher Kalulation der Beiträge in allen drei Gemeinden Kurbeiträge erhoben. Bis auf "frische Luft" werden so gut wie keine Leistungen für die Feriengäste erbracht. So wird das Schwimmbad in Wieda von einem Bürgerverein in Betrieb gehalten.
Die Samtgemeinde Walkenried mit den Gemeinden Zorge und Wieda erhebt auch heute weiter Beiträge und gibt keinerlei Informationen heraus und hält dieses Thema "unter der Decke". Ab 2012 soll wohl eine neue Kalkulation des Kurbeitrages das Problem lösen und man wird so tun als sei nichts geschehen.
Man muss sich schon Fragen, was in unserem "Rechtsstaat" alles möglich ist. Auf kommunaler Ebene hat man offensichtlich völlige Narrenfreiheit. |