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Rechtswegfrage

Dies ist eine Diskussion zu Rechtswegfrage innerhalb des Forums Kommunalrecht

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Alt 14.06.2009, 18:39
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Rechtswegfrage

Hallo und guten Tag erstmal allerseits!
Ich möchte mal ein kniffeliges Rechtswegproblem zu besten geben hier, weil ich schon über eine Stunde in Juris festhänge, aber befürchte, vor den Zivilgerichten klagen zu müssen. Ich wäre so gern vors VG gezogen!

Ein Herausgeber einer privaten kleinen Kommunalzeitung gibt im Selbstverlag allmonatlich sein Blatt heraus. Drei Tage vor der Kommunalwahl erscheint eine vierseitige Sonderausgabe, die sich ausschließlich gegen die X Fraktion richtet. Insbesondere wird Gemeindevertreter K angegriffen, dem nachgesagt wird, er habe in der Gemeindevertretung mit beraten und beschlossen, obwohl er umgezogen sei, was nicht stimmt.
Der Gemeindevertreter klagt gegen den Herausgeber der Zeitung auf Unterlassen und Widerruf der Äußerungen: scheinbar vor dem ordentlichen Gericht? Ich mag nicht. Suche verzweifelt Ansatzpunkte, nach denen mann im Verwaltungsrechtsweg klagen kann (zB. Anknüpfung an Melderecht, an Tätigkeit als kommunaler Wahlbeamter?)
Folgeproblem könnte sein, wenn ich einfach vor dem VG klage, dass dort im einstweiligen Rechtsschutz 17, 17a GVG nicht gelten. Hat jemand ne Idee, wie ich doch noch vor dem VG landen kann?
Vielen Dank!
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  #2 (permalink)  
Alt 16.06.2009, 18:27
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AW: Rechtswegfrage

Das ganze ist mE ebenso wenig eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit wie es eine Frage des Kommunalrechts ist. Richtig verortet wäre das Thema mE im Zivilprozessrecht.
Es liegt weder ein Unterordnungsverhältnis zwischen den Parteien vor, das dem Streit zugrundeliegende Rechtsverhältnis ist privatrechtlich und zuguter letzt hat hier niemand aufgrund öffentlich-rechtlicher Ermächtigung gehandelt. Der öffentlich-rechtliche Rechtsweg ist hier daher mE evidentermaßen nicht gegeben.
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Alt 16.06.2009, 19:56
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AW: Rechtswegfrage

Danke!
Ich hab auch noch diverse Entscheidungen in juris angesehen, weil ich gehofft hatte, aufgrund des Bezuges der Streitereien zum öffentlichen Recht was biegen zu können, aber ist vermutlich wirklich Schwachsin.
LG
ruine
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