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Rechtsfähigkeit der Schulen

Dies ist eine Diskussion zu Rechtsfähigkeit der Schulen innerhalb des Forums Kommunalrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 23.05.2008, 15:50
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Rechtsfähigkeit der Schulen

Hallo,
welche Rechtsfähigkeit haben Schulen eurer Meinung nach?
Herzliche Grüße,
Rolle
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  #2 (permalink)  
Alt 23.05.2008, 15:51
V.I.P.
 
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AW: Rechtsfähigkeit der Schulen

Hä? Sie sind Behörden im Sinne des § 1 VwVfG und können am Verfahren vor den Verwaltungsgerichten Beteiligte sein.
__________________
"Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane)
Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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