Dies ist eine Diskussion zu Rechtsbehelfsbelehrung bei Bescheid einer bayer. Verwaltungsgemeinschaft? innerhalb des Forums Kommunalrecht
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| Rechtsbehelfsbelehrung bei Bescheid einer bayer. Verwaltungsgemeinschaft? Eine Regelung stellt eine Aufgabe des eigenen Wirkungskreises der (Mitglieds)gemeinde dar (sicherheitsrechtliche Anordnung bezieht sich nur auf das Gemeindegebiet). Die zweite Regelung stellt eine Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises dar (sicherheitsrechtliche Anordnung geht über Gemeindegebiet hinaus). Da jetzt in einem Bescheid sowohl eine Aufgabe des eigenen als auch eine Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises geregelt wird, stellt sich die Frage, wie die Rechtsbehelfsbelehrung (unmittelbare Klageerhebung) richtig lauten muss. Wer ist darin (alles?) als Beklagter im Sinne von § 78 VwGO zu benennen? Danke! |
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| AW: Rechtsbehelfsbelehrung bei Bescheid einer bayer. Verwaltungsgemeinschaft? Kann es sein, dass du etwas durcheinander bringst? Die Rechtsbehelfsbelehrung enthält doch in der Regel nur eine Aussage dazu, wo man Klage erheben kann (VG xyz), aber nicht gegen wen dann gegeklagt werden würde. Die Frage der passiven Legitimation ist doch, meiner Kenntnis nach auch in Bayern, eine Frage der Begründetheit einer Klage und hat letztlich mit der Rechtsbehelfsbelehrung an sich nichts zu tun.
__________________ Man muß lernen, was zu lernen ist, und dann seinen eigenen Weg gehen. |
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