Dies ist eine Diskussion zu Rechtliche Legitimation einer Arbeitsgemeinschaft von Vereinen innerhalb des Forums Kommunalrecht
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| Rechtliche Legitimation einer Arbeitsgemeinschaft von Vereinen Wie sieht es mit der rechtlichen (und politischen) Legitimation einer solchen Arbeitsgemeinschaft aus? Ich habe in der Gemeindeordnung nichts gefunden, was dagagen sprechen würde. Und doch bereitet mir Folgendes Bauchschmerzen: 1. Verein gibt Empfehlung an GR? 2. Die Existenz einer solchen Arbeitsgemeinschaft stellt die Legitimation der Gemeinderäte infrage. |
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| AW: Rechtliche Legitimation einer Arbeitsgemeinschaft von Vereinen Zitat:
Zitat:
Vereine, die - egal ob einzeln oder als Arbeitsgemeinschaft - einem Gemeinderat Empfehlungen geben, sind Lobbyisten. Nicht mehr, nicht weniger.
__________________ An armed man is a citizen. An unarmed man is a subject. - Thomas Jefferson (Ein bewaffneter Mensch ist ein Bürger. Ein unbewaffneter Mensch ist ein Untertan.) |
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| AW: Rechtliche Legitimation einer Arbeitsgemeinschaft von Vereinen Ich sehe das auch ein wenig problematisch: Zum einen könnte man hier einen Verstoß gegen das Demokratieprinzip, zum anderen einen gegen Kommunalverfassungsrecht sehen. Entscheidungsträger GR soll demnach von den Einwohner und denen Gleichgestellten gewählt werden. Dieser Verein wird nicht gewählt, ist demnach auch nicht demokratisch legetimiert. Entscheidungsträger für sog. Angelegenheiten der Gemeinde ist nach jeder Gemeindeordnung auch der Gemeinderat und nicht irgendein externes Gremium. Der GR kann doch Ausschlüsse bilden (beratende und beschlieende), um effektiv an komplizierteren Dingen arbeiten zu können. |
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| AW: Rechtliche Legitimation einer Arbeitsgemeinschaft von Vereinen Zitat:
Zitat:
Was ändert sich daran, wenn sich Vereine in der Gemeinde zusammenschließen? Zitat:
Das kann übrigens auch jeder Verein einzeln für sich, ganz genauso. Hier nun schließen sich ein paar Vereine zusammen. Zitat:
![]() ![]() ![]() ![]() Ich darf zitieren: Diese soll dem Gemeinderat Empfehlungen geben. Daß er dem Gemeinderat die Entscheidungen abnehmen soll, ist nicht erkennbar, und wäre auch weder formalrechtlich noch technisch-praktisch überhaupt nicht möglich. Zitat:
Was hat das damit zu tun, daß sich Vereine in der Gemeinde zusammenschließen, um Lobbyarbeit beim Gemeinderat zu machen? Genau: nichts.
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| AW: Rechtliche Legitimation einer Arbeitsgemeinschaft von Vereinen In der Tatsache, dass ein Verein- in welcher Weise auch immer- in die Legislativarbeit des GR involviert ist bzw. sein könnte und dieser Verein nicht von den Wahlberechtigten gewählt wurde. Zitat:
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Zitat:
Sicherlich ist dir auch aufgefallen, dass der Sachverhalt sehr kurz gehalten ist. Das macht eine genaue Betrachtung nicht möglich, aber wohl auch nicht erforderlich. Ich hab nur aufgezeigt, wo Probleme bestehen könnten (<- da isser wieder, der Konjunktiv). Vielleicht ist es dir auch möglich, deine Meinungen mit irgendwelchen Argumenten zu unterfüttern, anstatt in einer, wie mir vorkommt recht pampigen Art & Weise, meine Argumenten mit einem boßen "nein" zu torpedieren. |
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| AW: Rechtliche Legitimation einer Arbeitsgemeinschaft von Vereinen Zitat:
Jeder Bürger, jeder Verein, jedes Unternehmen darf versuchen, Einfluss auf die Legislative zu nehmen. Genau dafür ist die nämlich da - daß Bürger, Vereine, Unternehmen, wer auch immer, sich an sie wendet und versucht, sie dazu zu bewegen, in einer bestimmten Weise tätig zu werden. Zitat:
Zitat:
Zitat:
Das ist absolut konkret beschrieben, und so wie es beschrieben ist, ist es völlig unproblematisch. Und nur von dem Beschriebenen kann man ausgehen. Sonst kann man auch darüber debattieren, ob es zulässig wäre, wenn der Dachverband einen Panzerwagen vor der Gemeinderatsversammlung auffahren lässt und unter Drohung von Artilleriebeschuss einen bestimmten Beschluss erzwingt. Selbstverständlich wäre das hochgradig unzulässig, aber auch davon ist im EP ja weit und breit nicht die Rede. Zitat:
Es steht aber jedermann frei, der Legislative Empfehlungen zu geben. Das passiert tagtäglich tausendfach. Zitat:
Ob ein anderer Sachverhalt rechtlich problematisch sein könnte, steht im EP nicht zur Debatte.
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