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Rauchverbot in öffentlicher Einrichtung ein VA?

Dies ist eine Diskussion zu Rauchverbot in öffentlicher Einrichtung ein VA? innerhalb des Forums Kommunalrecht

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Alt 11.10.2005, 13:09
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Rauchverbot in öffentlicher Einrichtung ein VA?

In einer Stadtratssitzung werden Zigaretten angezündet. Ein Zuhörer stört dies und er verlangt vom sitzungsleitenden Bürgermeister den Erlass eines Rauchverbotes. Dieser lehnt es jedoch ab. Wäre der Erlass eines Rauchverbotes ein Verwaltungsakt oder nur RealakT?
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  #2 (permalink)  
Alt 22.10.2006, 15:42
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AW: Rauchverbot in öffentlicher Einrichtung ein VA?

Die Frage liegt ja nun schon eine ganze Weile zurück... da es sich aber um eine gern gestellte Frage handelt, sollte sie vielleicht trotzdem noch beantwortet werden.

Wird der BM gegenüber einem Gemeinderatsmitglied tätig und erläßt ein Rauchverbot, so handelt es sich um eine allgemeine Ordnungsmaßnahme. Eine Ordnungsmaßnahme gegen ein Ratsmitglied ist kein VA, sondern lediglich eine organinterne Maßnahme. Es fehlt an einer (intendierten) Außenwirkung.

Verstößt dagegen ein Zuhörer gegen die Ordnung in der Sitzung und erläßt der BM diesem gegenüber ein Rauchverbot, so ist dies Ausfluß seines Hausrechts. Anordnungen innerhalb einer Ratssitzung zur Durchsetzungen des Hausrechts stellen VAe dar.

Zur Frage des Anspruchs eines Zuhörers gegen den Vorsitzenden auf Erlaß eines Rauchverbots in einer Ratssitzung, vgl. BVerwG NVwZ 90, 165.
__________________

Gruß
Augustus
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