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Plakatierung innerhalb Stadt bzw. Gemeinde

Dies ist eine Diskussion zu Plakatierung innerhalb Stadt bzw. Gemeinde innerhalb des Forums Kommunalrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 01.08.2008, 09:41
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Cool Plakatierung innerhalb Stadt bzw. Gemeinde

Liebe Freunde,

darf eine Gemeinde bzw. Stadt eine Plakatierung von einer politischen Partei (Anerkannte Partei) verbieten ?

Die Plakatierung ist mehrsprachig ausgeführt und wirbt nur um neue Mitglieder für die politische Partei.

Darf die Gemeinde bzw. Stadt Gebühren dafür erheben?

Laut Grundsatzurteil zu Bundestags- Kommunal- Landtagswahlen sollen von Gebühren abgesehen werden.

Hat jemand eine Idee?

Beste Grüsse

Frank1303
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  #2 (permalink)  
Alt 02.08.2008, 18:32
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AW: Plakatierung innerhalb Stadt bzw. Gemeinde

zum einen steht da soll, dh nicht muss. und zum anderen meine ich, dass werbung von parteien auch nur dann kostenlos erfolgen können sollen, wenn diese einen gewissen zeitraum vor einer wahl (6-8 wochen)
erfolgt. außerhalb dieser wahlzeit gilt auch für parteien das gleich wie für das schniggers plakat.
__________________
so sind die spielregeln aber nicht !!!
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  #3 (permalink)  
Alt 03.08.2008, 09:30
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AW: Plakatierung innerhalb Stadt bzw. Gemeinde

Hmmm. Vielen Dank.
Generell ist eine Werbung 3Monate vor einer Wahl möglich.
Lt. Ministerium keine Kosten

Frank1303
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  #4 (permalink)  
Alt 03.08.2008, 21:07
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AW: Plakatierung innerhalb Stadt bzw. Gemeinde

sehen sie, lag tantchen so falsch ja nicht.
__________________
so sind die spielregeln aber nicht !!!
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