Dies ist eine Diskussion zu Pflichten städtischer Verwaltungen innerhalb des Forums Kommunalrecht
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| Pflichten städtischer Verwaltungen bin neu hier und habe eine Frage: Mal angenommen Person P möchte sich bei seiner Stadt über ein Schlagloch oder ein kaputtes Straßenschild beschweren. Er sendet an den dafür zuständigen Mitarbeiter in der Richtigen Behörde eine Beschwerdeemail mit möglicherweise noch einem Bild, auf dem deutlich das Schlagloch zu sehen ist. Ist die Stadt in einem solchen Fall verpflichtet das Schlagloch zu beseitigen bzw. das kaputte Straßenschild zu erneuern oder kann sich die Stadt da rausreden? Vielen Dank im Voraus. LG Philipp |
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| AW: Pflichten städtischer Verwaltungen Der Straßenbaulastträger wird die Mitteilung P aufnehmen und prüfen, ob das Schlagloch sofort oder im Zuge der Straßenunterhaltsarbeiten (die im Regelfall ab Frühjahr stattfinden) beseitigen muss. Bei den derzeitigen Temperaturen wäre eine vorgezogene provisorische Reparatur letztlich rausgeworfenes Geld. Straßenschilder können einfacher ersetzt werden. |
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| AW: Pflichten städtischer Verwaltungen Danke für die Antwort. Mir ging es eher um die Frage, ob die städtische Verwaltung die Pflicht hat auf Beschwerden von Bürgern zu reagieren. |
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| AW: Pflichten städtischer Verwaltungen Zitat:
Nein, insofern daß sie nicht automatisch das tun muß was der Bürger gern hätte. Straßenschäden müssen z.B. nicht sofort beseitigt werden, es muß nur eine Gefahrenstelle ausreichend abgesichert werden. Wenn die Gemeinde kein Geld hat, kann sie das Schlagloch auch bestehen lassen und ein Schild aufstellen "Vorsicht Schlaglöcher!" Defekte Straßenschilder sind u.U. eine andere Baustelle - ein defektes Straßenschild kann eine Gefahrensituation bedeuten, die nur durch einen Ersatz durch ein neues oder den Abbau anderer Schilder beseitigt werden kann. Wenn z.B. irgendwo ein Stop-Schild fehlt und ein Autofahrer deshalb davon ausgehen kann, daß an der Kreuzung für ihn also "Rechts-vor-links" gilt, dann muß die zuständige Verkehrsbehörde unverzüglich diesen Zustand beseitigen. Sonst haftet sie nämlich, wenn es zu einem Unfall kommt, und die verantwortlichen Mitarbeiter machen sich u.U. der fahrlässigen Körperverletzung oder gar fahrlässigen Tötung schuldig, wenn sie von der Gefahr wussten, sie aber nicht so schnell wie möglich beseitigt haben. Es ist in der Praxis übrigens auch deshalb wesentlich einfacher, eine Verkehrsbehörde zum Ersatz eines defekten Verkehrsschildes zu bewegen als zur Reparatur einer Straßenoberfläche...
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Pflichten städtischer Verwaltungen Danke für die ausführliche Antwort. Gibt es Fristen, während derer eine Behörde zu einer Beschwerde stellung nehmen muss? Gruß |
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| AW: Pflichten städtischer Verwaltungen Danke nochmal für die Antworten. Habe noch eine Frage: Wie ist das gesetzlich geregelt? Wo steht geschrieben, wie und ob und wann die Behörde auf eine Beschwerde eines Bürgers reagieren muss? Viele Grüße Philipp |
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