Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Pflichten städtischer Verwaltungen

Dies ist eine Diskussion zu Pflichten städtischer Verwaltungen innerhalb des Forums Kommunalrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 08.02.2012, 18:57
Boardneuling
 
Registriert seit: Feb 2012
Beiträge: 7
Keine Wertung, phl25 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, phl25 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, phl25 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, phl25 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, phl25 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, phl25 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, phl25 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, phl25 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, phl25 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, phl25 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Pflichten städtischer Verwaltungen

Hallo,
bin neu hier und habe eine Frage:
Mal angenommen Person P möchte sich bei seiner Stadt über ein Schlagloch oder ein kaputtes Straßenschild beschweren. Er sendet an den dafür zuständigen Mitarbeiter in der Richtigen Behörde eine Beschwerdeemail mit möglicherweise noch einem Bild, auf dem deutlich das Schlagloch zu sehen ist.
Ist die Stadt in einem solchen Fall verpflichtet das Schlagloch zu beseitigen bzw. das kaputte Straßenschild zu erneuern oder kann sich die Stadt da rausreden?

Vielen Dank im Voraus.
LG Philipp
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 09.02.2012, 17:09
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Jul 2011
Beiträge: 385
100% positive Bewertungen (385 Beiträge, 50 Bewertungen)100% positive Bewertungen (385 Beiträge, 50 Bewertungen)100% positive Bewertungen (385 Beiträge, 50 Bewertungen)100% positive Bewertungen (385 Beiträge, 50 Bewertungen)100% positive Bewertungen (385 Beiträge, 50 Bewertungen)100% positive Bewertungen (385 Beiträge, 50 Bewertungen)100% positive Bewertungen (385 Beiträge, 50 Bewertungen)100% positive Bewertungen (385 Beiträge, 50 Bewertungen)100% positive Bewertungen (385 Beiträge, 50 Bewertungen)100% positive Bewertungen (385 Beiträge, 50 Bewertungen)  
AW: Pflichten städtischer Verwaltungen

Der Straßenbaulastträger wird die Mitteilung P aufnehmen und prüfen, ob das Schlagloch sofort oder im Zuge der Straßenunterhaltsarbeiten (die im Regelfall ab Frühjahr stattfinden) beseitigen muss.

Bei den derzeitigen Temperaturen wäre eine vorgezogene provisorische Reparatur letztlich rausgeworfenes Geld.

Straßenschilder können einfacher ersetzt werden.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 09.02.2012, 17:14
Boardneuling
 
Registriert seit: Feb 2012
Beiträge: 7
Keine Wertung, phl25 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, phl25 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, phl25 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, phl25 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, phl25 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, phl25 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, phl25 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, phl25 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, phl25 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, phl25 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Pflichten städtischer Verwaltungen

Danke für die Antwort.
Mir ging es eher um die Frage, ob die städtische Verwaltung die Pflicht hat auf Beschwerden von Bürgern zu reagieren.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 10.02.2012, 14:05
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 4.099
90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)  
AW: Pflichten städtischer Verwaltungen

Zitat:
Zitat von phl25 Beitrag anzeigen
Danke für die Antwort.
Mir ging es eher um die Frage, ob die städtische Verwaltung die Pflicht hat auf Beschwerden von Bürgern zu reagieren.
Ja, insoweit daß sie ihnen antworten muß.

Nein, insofern daß sie nicht automatisch das tun muß was der Bürger gern hätte.

Straßenschäden müssen z.B. nicht sofort beseitigt werden, es muß nur eine Gefahrenstelle ausreichend abgesichert werden. Wenn die Gemeinde kein Geld hat, kann sie das Schlagloch auch bestehen lassen und ein Schild aufstellen "Vorsicht Schlaglöcher!"

Defekte Straßenschilder sind u.U. eine andere Baustelle - ein defektes Straßenschild kann eine Gefahrensituation bedeuten, die nur durch einen Ersatz durch ein neues oder den Abbau anderer Schilder beseitigt werden kann.

Wenn z.B. irgendwo ein Stop-Schild fehlt und ein Autofahrer deshalb davon ausgehen kann, daß an der Kreuzung für ihn also "Rechts-vor-links" gilt, dann muß die zuständige Verkehrsbehörde unverzüglich diesen Zustand beseitigen. Sonst haftet sie nämlich, wenn es zu einem Unfall kommt, und die verantwortlichen Mitarbeiter machen sich u.U. der fahrlässigen Körperverletzung oder gar fahrlässigen Tötung schuldig, wenn sie von der Gefahr wussten, sie aber nicht so schnell wie möglich beseitigt haben.

Es ist in der Praxis übrigens auch deshalb wesentlich einfacher, eine Verkehrsbehörde zum Ersatz eines defekten Verkehrsschildes zu bewegen als zur Reparatur einer Straßenoberfläche...
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 29.02.2012, 16:10
Boardneuling
 
Registriert seit: Feb 2012
Beiträge: 7
Keine Wertung, phl25 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, phl25 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, phl25 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, phl25 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, phl25 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, phl25 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, phl25 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, phl25 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, phl25 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, phl25 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Pflichten städtischer Verwaltungen

Danke für die ausführliche Antwort.
Gibt es Fristen, während derer eine Behörde zu einer Beschwerde stellung nehmen muss?

Gruß
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 07.03.2012, 18:31
Boardneuling
 
Registriert seit: Feb 2012
Beiträge: 7
Keine Wertung, phl25 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, phl25 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, phl25 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, phl25 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, phl25 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, phl25 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, phl25 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, phl25 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, phl25 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, phl25 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Pflichten städtischer Verwaltungen

Danke nochmal für die Antworten. Habe noch eine Frage:
Wie ist das gesetzlich geregelt? Wo steht geschrieben, wie und ob und wann die Behörde auf eine Beschwerde eines Bürgers reagieren muss?


Viele Grüße
Philipp
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Pflichten Städtischer Verwaltungen Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 05.02.2012 13:50
Internationale Konferenz "Städtischer Wirtschaftsverkehr" | Berlin, 6.-7. Februar Nachrichten: Wissenschaft 16.01.2012 13:10
20 Verwaltungen gegen verstaubtes Amtsdeutsch Nachrichten: Wissenschaft 07.11.2007 17:00
European Public Sector Award für sechs Verwaltungen Nachrichten: Wissenschaft 25.10.2007 11:00
Städtischer Raum und interkulturelles Gedächtnis - Literarische und filmische Spurensuche in Berlin, Wien und Montréal Nachrichten: Wissenschaft 22.11.2005 10:00





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Kommunalrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN