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Parken auf Gemeindegrundstück, allgemein gehalten.

Dies ist eine Diskussion zu Parken auf Gemeindegrundstück, allgemein gehalten. innerhalb des Forums Kommunalrecht

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Alt 24.04.2006, 11:54
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Parken auf Gemeindegrundstück, allgemein gehalten.

Sorry, hab das mit dem algemein halten irgendwie falsch verstanden. Daher noch mal derselbe text, nur anders formuliert.

Guten Tag.

Ich bin neu in diesem Forum und habe gleich mal eine Frage. Ich hoffe ich bin mit dieser beim Kommunalrecht richtig.

Gegenüber des Hauses in welchem Herr A zur Miete wohnt befindet sich ein kleines Rasenstück. Auf diesem steht sein Auto. Letzte Woche klingelt ein Anwohner der Straße und meint, Herr A dürfe dort nicht parken, weil das "Grundstück" der Gemeinde gehören würde.

Eine weitere Mieterin des Hauses sagte Herr A, dass diese Fläche schon ewig zum parken genutzt wird. Sowohl von Mietern des Hauses, deren Verwandten als auch von Spaziergängern, die dort Ihre Autos abstellen um im angrenenden Wald spazieren zu gehen.

Auch der Vermieter von Herr A meint das sich der Anwohner wohl nur wichtig machen will. Er solle ihn ignorieren solange keine Mitteilung der Gemeinde selbst kommt, oder etwas ähnliches. Vor dem Rasenstück steht kein Halteverbotsschild oder ein Schild mit der Aufschrift "Befahren Verboten".

Der freundliche Herr hat gegenüber einem Nachbarn von Herr A gesagt er würde ihn anzeigen, sollte er weiterhin dort sein Auto abstellen. Daher nun meine Frage:

Hätte eine Anzeige überhaupt Bestand? Meiner Meinung nach ist ein Gemeindegrunstück doch für die öffentliche Nutzung vorgesehen. Und solange kein Verbotsschild dort steht schließt das Parken doch mit ein, oder?

Wäre dankbar für eine Antwort von euch Experten. Ich selbst kenn mich in juristischen Fragen nämlich keinen Meter aus.

Bis dennsen, Tobias.

Ich hoffe ich habe den Text nun so formuliert das ich keinem auf die Füße trete.
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Alt 24.04.2006, 13:12
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AW: Parken auf Gemeindegrundstück, allgemein gehalten.

Ich bin zwar kein Rechtsexperte, aber im Falle einer Anzeige hätte der Nachbar wahrscheinlich Erfolg.

Ich hatte meinen PKW auf einem Rasenstück genau vor meinem Gartenzaun abgestellt, schön win Stück weg von der Strasse und niemand wurde behindert oder Ähnliches.
Nach einigen Wochen hatte ich ein paar Anrufe auf meiner Anruferliste, von denen ich heute weiss dass sie von Polizeiposten im Nachbarort stammten.
Kurz darauf erhielt ich ein Schreiben von der Polizei, in dem mit zur Last gelegt wurde meinen PKW auf Gemeindeflächen zu parken und mir eine Frist gesetzt wurde, den Wqagen zu entfernen. Im Falle, dass ich der Aufforderung nachkäme, würde man von einer Anzeige absehen.

Ich habe dann den Wagen in der Nachbarstrasse geparkt wo er sicherlich erheblich mehr gestört hat, aber mich nicht weiter mit dem Thema befasst.
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Alt 24.04.2006, 13:34
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AW: Parken auf Gemeindegrundstück, allgemein gehalten.

So ein Mist! Aber danke. *Grummelgrummel*
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  #4 (permalink)  
Alt 24.04.2006, 13:56
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AW: Parken auf Gemeindegrundstück, allgemein gehalten.

Das Grundstück gehört ja nicht zum allgemeinen Verkehrsraum. Der Gemeinde stehen damit die normalen Rechte eines privaten Eigentümers zu.

Wenn einer auf meinem Rasen parkt, kann darf ich ihn in der Regel abschleppen lassen. Das Einfachste wäre es, bei der Gemeinde um Erlaubnis nachzusuchen. Vielleicht kann man ja sogar einen Stellplatz für geringes Entgelt mieten.

Wäre sicher spaßig, dem nachbarlichen Hilfspolizisten nichts davon zu verraten.
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