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ÖPNV Anbindung

Dies ist eine Diskussion zu ÖPNV Anbindung innerhalb des Forums Kommunalrecht

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Alt 02.09.2007, 18:13
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ÖPNV Anbindung

Besteht seitens der Bürger einer Stadt ein Anspruch auf die gleiche Anbindung eines Stadtgebietes A durch den Öffentlichen Personen Nahverkehr (ÖPNV) wie eines (in Einwohnerzahl und Lage) vergleichbaren Stadtgebietes B durch das ÖPNV-Unternehmen?

Wenn ja, in welcher Form besteht dieser Anspruch?
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  #2 (permalink)  
Alt 02.09.2007, 18:30
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AW: ÖPNV Anbindung

Der anspruch richtet sich, je nachdem ob der Betrieb öffentlichrechtlich ausgestaltet ist oder privatrechtlich, gegen die Kommune nach der jeweiligen Landeskommunalordnung, in NRW beispielsweise § 8 GO, allerdings in Verbindung mit Art. 3 GG.
Konkret bedeutet das, dass die Kommune im Rahmen ihrer (finanziellen) Leistungsfähigkeit verpflichtet ist, alle Stadtgebiete mit dem ÖPNV erreichbar zu halten, ggf. über Mitwirkungsrechte in den privatechtlichen AGen oder GmbH.
Und das Ganze muss auch verhältnismäßig sein, darf also auch keinen tatsächlich nicht zur Erreichbarkeit außer Verhältnis stehenden Aufwand erfordern, seis wegen der Erfordelichkeit der Einrichtung von Haltestellen, StraB-Gleisen, Planaufstellungen, Personal...
__________________
"Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane)
Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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