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"Öffentliches Bauwerk" auf einem Privatgrundstück

Dies ist eine Diskussion zu "Öffentliches Bauwerk" auf einem Privatgrundstück innerhalb des Forums Kommunalrecht

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Alt 15.05.2010, 10:22
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"Öffentliches Bauwerk" auf einem Privatgrundstück

Hallo,

angenommen jemand hat kürzlich eine Immobilie auf einem Grundstück auf "den Lande" erworben. An der zur Straße gelegenen Grundstücksgrenze befindet sich eine Bushaltestelle (Wartehäuschen, Straßenlaterne, gepflasterter Bereich), die laut Flurkarte auf dem betreffenden Grundstück steht, ohne allerdings in der Flurlarte eingezeichnet zu sein. Laut den Vorbesitzern gab es eine mündliche (?) Vereinbarung zwischen den Vor-Vorbesitzern und dem Bürgermeister des Ortes, die Bushaltestelle auf dem Grundstück errichten zu dürfen. Ferner ist die Straßenlaterne an den Haus-Strom der angrenzenden Garage (separater Stromzähler ist vorhanden) angeschlossen worden. Der Bürgermeister soll jährlich vorbeikommen, den verbrauchten Strom ablesen und das Stromgeld bar zahlen.

Welche Auswirkungen können sich aus diesem Sachverhalt für den neuen Grundstückseigentümer ergeben (z.B. Vandalismus, Verkehrssicherheit, Haftung bei Unfällen, Winterdienst, usw.)? Sollte die Situation, zur Sicherheit aller Beteiligten, formaler geregelt werden und welche Möglichkeiten sind hier sinnvoll?

Vielen Dank!
PeMoe
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