Dies ist eine Diskussion zu Obdachlosenunterkünfte innerhalb des Forums Kommunalrecht
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| Obdachlosenunterkünfte Für die Benutzung von Obdachlosenunterkünfte müssen Gebühren nach § 6 Kommunalabgabenrecht (KAG) erhoben werden. In diesem § steht ja, dass sich die Gebühr aus den betriebswirtschaftlichen ansatzfähigen Kosten zusammensetzt. Dann sollen noch Abschreibungen und und und dazu gerechnet werden. Kann mir jemand ganz genau sagen, wie ich so eine Gebühr berechne? Bin schon völlig verzweifelt Danke schon mal fürs Lesen |
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| AW: Obdachlosenunterkünfte Regelmäßig werden die Gebühren in einer Gebührenordnung der konkreten Kommune genannt, man muss sich nur die Mühe machen, und die GebO durchforsten.
__________________ "Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane) Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. |
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| AW: Obdachlosenunterkünfte Hallo! Danke für die Antwort. Aber das Problem ist ja, dass ich die Gebühr berechnen soll, damit diese Satzung neu geregelt werden kann. |
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