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Nutzungsgebühren für öffentlichen Sportplatz?

Dies ist eine Diskussion zu Nutzungsgebühren für öffentlichen Sportplatz? innerhalb des Forums Kommunalrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 31.05.2006, 20:34
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Nutzungsgebühren für öffentlichen Sportplatz?

Folgender Fall:

Mehrere Personen treffen sich regelmäßig auf einem Sportplatz in einem Dorf, welches zentral für sie gelegen ist. Diese Personen sind nur teilweise Anwohner des Dorfes. Die Gemeinde plant jetzt eine Nutzungsgebühr für den Sportplatz.
Der Sportplatz ist für jeden frei zugänglich, man muss also über keine Zäune klettern oder Ähnliches. Lediglich ein lückenhaftes Geländer begrenzt den Sportplatz. Der Sportplatz befindet sich in Trägerschaft der Gemeinde von dem Dorf.

Meine Frage:

Ist die Gemeinde dazu berechtigt eine Benutzungsordnung zu veröffentlichen, in der eine Nutzungsgebühr festgelegt wird? Falls ja, auf welcher Rechtsgrundlage ist die Gemeinde dazu in der Lage?
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  #2 (permalink)  
Alt 31.05.2006, 21:06
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AW: Nutzungsgebühren für öffentlichen Sportplatz?

Die Gemeinde ist hierzu berechtigt. Dies ergibt sich aus Artikel 28 Abs. 2 Grundgesetz in Verbindung mit jeweiligen Landesgesetzen.
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
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  #3 (permalink)  
Alt 01.06.2006, 00:19
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AW: Nutzungsgebühren für öffentlichen Sportplatz?

Ersteinmal danke für die schnelle Antwort.

Abs. 2 Artikel 28 is ja recht allgemein gehalten und mir war irgendwie so, als ob Gemeinden für öffentliche Plätze keine Gebühren verlangen dürfen. Deswegen frag ich mal genauer nach, welche Gesetze im Landesgesetz da in Frage kommen, bzw. wonach ich überhaupt suchen soll.
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