Dies ist eine Diskussion zu Nutzungsänderung eines Grundstückes durch Satzung innerhalb des Forums Kommunalrecht
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| Nutzungsänderung eines Grundstückes durch Satzung Angenommen Gemeinde X beschließt durch Satzung die Änderung der Nutzungsart eines Grundstückes von Wald in Bauland. Welche rechtlichen Möglichkeiten hat der Eigertümer, wenn er erst 10 Jahre später davon erfährt, da Satzung nicht bekannt gemacht wurde? Ändert sich die Rechtslage, wenn im Kataster das Grundstück weiter als Wald eingetragen ist? Grüße |
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| AW: Nutzungsänderung eines Grundstückes durch Satzung Die im Kataster geführte Nutzungsart soll die tatsächliche Nutzung des Grundstückes beschreiben. Nicht die zukünftige bzw. Mögliche Nutzung des Grundstückes. Die Fortführung der Nutzungsart erfolgt auch nicht Zeitnah, sondern entweder auf Antrag, oder wenn gerade zufällig ein Vermesser Vorort ist und feststellt, dass sich die Nutzung des Flurstückes geändert hat. Eine rechtliche Bedeutung hat die Nutzungsart im Kataster somit nicht. Bei der Gemeidesatzung dürfte es wohl so sein, dass sollte tatsächlich ein Mangel bei der Bekanntmachung vorliegen, die Satzung dem Betroffenen gegenüber zu dem Zeitpunkt als bekannt gemacht gilt, zu welchem er von der Satzung erfahren hat. (Heilung). Die Widerspruchsfrist beginnt dann zu diesem Zeitpunkt. Ich kenne mich in diesem Rechtsgebit nicht so gut aus, daher leg mich bitte auf meine Aussage fest. Aber in anderen Bereichen erfolgt die Heilung des Mangels auf diese Art. |
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