Dies ist eine Diskussion zu Niedersachsen: Zweiwohnsitz, Forderung:Nachweise-Ummelden auf Hauptwohnsitz innerhalb des Forums Kommunalrecht
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| Niedersachsen: Zweiwohnsitz, Forderung:Nachweise-Ummelden auf Hauptwohnsitz In Niedersachsen werden Städte von der Regierung nach Ihrer Einwohnerzahl finanziert. Folgender fiktiver Fall: A wohnte im Ort X und beginnt im Ort Z (2Std. mit dem Auto entfernt) sein Studium. Da er keine Lust auf das Pendeln hat, nimmt er sich eine Zweitwohnung. Er muss sich selbstverständlich im Ort Z (an)melden. A ist jedoch an seine Familie im Ort X gebunden, fährt dort fast jedes Wochende und in den Semesterferien hin. Die Stadt Z möchte jetzt allerdings regelmäßig Belege darüber haben, dass A sich wirklich so oft in X aufhält. A muss ein Fahrtenbuch führen, Tankquittungen vorzeigen... Nimmt A Fahrgemeinschaften in Anspruch oder fährt mit einem Freund mit, muss er sich von diesen nescheinigen lassen, dort mitgefahren zu sein. A ist das ganze viel zu aufwendig und auch zu kostenpflichtig. Er muss die Sachen ja immer per Post verschicken. A gibt dem "Druck" der Stadt Z also nach und meldet dort seinem Hauptwohnsitz an. Macht A sich damit irgendwie strafbar? Ich meine, im Endeffekt unterschlägt er der Stadt X ja das Geld - was X sogar theoretisch zustehen würde. Stehen der Kommune überhaupt solche Nachweise zu, wann sich A wo aufhält? Oder ist es laut Recht so, dass A sich nun "verpflichtet", auch die entsprechenden Nachweise regelmäßig beim Amt einzureichen? Mit freundlichen Grüßen Disap |
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