Dies ist eine Diskussion zu Nichtraucherschutzgesetz wird nicht überwacht innerhalb des Forums Kommunalrecht
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| Nichtraucherschutzgesetz wird nicht überwacht Einmal angenommen, ein Fall spielt sich so ab, wie nachfolgend beschrieben: A und sein Freund B sind überzeugte Nichtraucher und leben in der niedersächsischen Kleinstadt C. Seit dem Inkrafttreten des Nds. Nichtraucherschutzgesetz am 01.01.2008 sahen sie paradiesische Zustände in der Kneipenszene ihrer Stadt auf sich zukommen. Jedoch weit gefehlt. Nach einigen Wochen der Unsicherheit mussten A und B feststellen, dass in vielen Gaststätten zunehmend wieder geraucht wurde. Auch in solchen, für die die Ausnahmeregelungen des Nds. Nichtraucherschutzgesetz nicht zutreffen. In einem Bericht in der lokalen Tageszeitung zum Stand des Gesetzes erklärt dann noch D, der Chef des Ordnungsamtes von C, man habe eh nicht genügend Personal, um das Verbot zu kontrollieren und könne nur auf Hinweise reagieren. Also beschließen die beiden, solche Hinweise zu geben. Um sich nicht zu verzetteln, greifen sich die beiden die Gaststätte E heraus, die ihnen als besonders "raucherfreundlich" aufgestoßen ist. Nach fünf Hinweisen an das Ordnungsamt, sind die Reaktionen von dort matt. In einem Schreiben des Ordnungsamtes wird A und B mitgeteilt, die Besitzerin von E bestreite die beobachteten Verstöße. A möge doch bitte dem Ordnungsamt die Identität von B offenbaren, damit eine zeugenschaftliche Vernehmung stattfinden könne. Eigene Überprüfungen zur Einhaltung des Nichtraucherschutzgesetzes unternimmt die Behörde nicht. Nachdem A dem Ordnungsamt weitere Beobachtungen in der Gaststätte E mitteilt, erhält er ein weiteres Schreiben vom Ordnungsamt. U.a. wird ihm dort mitgeteilt, dass die Stadt C aus personellen und finanziellen Gründen außerhalb der allgemeinen Arbeitszeit kein Personal vorhalte. Man sei daher bei der Verfolgung von Verstößen im Ordnungswidrigkeitenverfahren auf gerichtsfeste Zeugenaussagen angewiesen. D teilt weiter mit, er werde den Betreiber von E abermals aanhören und anschließend die Anzeigen an das Rechtsamt von C abgeben. A und auch B mögen sich darauf einstellen, in einem anschließenden Ordnungswidrigkeiten- und evtl. folgenden Einspruchsverfahren vor dem Amtsgericht als Zeugen benannt zu werden. Die Fragen, die sich hier stellen, wären die folgenden: Ist die Amtsführung D korrekt? Hätten A und B nach den von ihnen gegebenen zahlreichen Hinweisen nicht Grund zu der Erwartung, das Ordnungsamt würde selbst in der Gaststätte E die Einhaltung des Nds. Nichtraucherschutzgesetzes überprüfen? Welche juristischen Möglichkeiten hätten A und B, das Ordnungsamt von C zu einer engagierteren Vorgehensweise anzuhalten? Gruß Chateauneuf |
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| AW: Nichtraucherschutzgesetz wird nicht überwacht Zitat:
Außer einer sinnlosen Dienstaufsichtsbeschwerde haben die beiden für ihre kleinkarierten Blockwartspielchen keine Spielzeuge. Schade auch. |
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| AW: Nichtraucherschutzgesetz wird nicht überwacht A und B dürften den falschen Beruf haben... |
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| AW: Nichtraucherschutzgesetz wird nicht überwacht A und B sollten versuchen durch andere Arten als Ihr "Deunziantentum" zum Höhepunkt zu kommen. Ganz ganz armselige Würstchen !! Chris |
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| AW: Nichtraucherschutzgesetz wird nicht überwacht In Österreich gibt es den schönen Spruch, dass sie eine Eingabe ans Salzamt schreiben sollten. |
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| AW: Nichtraucherschutzgesetz wird nicht überwacht Zitat:
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__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Nichtraucherschutzgesetz wird nicht überwacht Zitat:
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Nichtraucherschutzgesetz wird nicht überwacht Dann bleibt nur zu hoffen, dass solche "Aufseher" flugs in die Schweiz einwandern und dortige Behörden über eine korrekte Wahrnehmung von Aufgaben belehren oder dazu anhalten... Ich kann gar nicht soviel essen, wie ich manchmal möchte... |
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| AW: Nichtraucherschutzgesetz wird nicht überwacht Die fiktiven Personen in diesem Fall werden mit Blockwarten u.ä. verglichen, weil die geschilderte Vorgehensweise m.E. anmassend ist. Sie klagen diesen Mißstand ja nicht generell an, sondern picken sich eine Gaststätte heraus, in welcher die Zustände nicht "paradiesisch" sein sollen - welche Motiviation mag da wohl zugrunde liegen? |
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| AW: Nichtraucherschutzgesetz wird nicht überwacht Was Du meinst, ist mir klar - es ist auch nicht so, dass ich nicht in Teilen zustimme... Ich bezweifle nur, dass hier der Fall so klar ist. Wenn die Behauptungen der Beiden tatsächlich zutreffend sind, so sollten die Herren als sonst so gesetzestreue Bürger auch zu einer Zeugenaussage vor Gericht fähig sein - woran es hier aber letzendlich scheiterte, ist aus den Schilderungen nicht zu entnehmen. Dass das Ordnungsamt nur aufgrund der (anonymen) Tipps dieser Herren mit einer Hundertschaft in die Kneipe marschiert, ist nicht zu erwarten. Ich weiss nicht, wer kneift... |
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