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Nachrücken in Kreistag BW nach Wegzug und Wiederzuzug in Landkreis

Dies ist eine Diskussion zu Nachrücken in Kreistag BW nach Wegzug und Wiederzuzug in Landkreis innerhalb des Forums Kommunalrecht

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Alt 18.11.2011, 16:41
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Nachrücken in Kreistag BW nach Wegzug und Wiederzuzug in Landkreis

Nachrücken in Kreistag BW nach Wegzug und Wiederzuzug in Landkreis

Folgende Frage: Angenommen eine Person P im Landkreis XY in BW ist bei der Kreistagswahl als Nachrücker für die Liste der Partei Z im Wahlkreis 1 gewählt worden. Nach der Wahl zieht Person P aus dem betreffenden Landkreis weg und zieht in einen anderen Landkreis in BW. Nach weniger als einem Jahr zieht die Person P wieder in den selben Landkreis und den selben Wahlkreis 1 Kreistagswahl zurück. Nun scheidet eine Kreisrätin der Liste Partei Z im Wahlkreis 1 aus dem Kreistag XY aus. Rückt nun die Person P nach, obwohl Sie inzwischen einmal aus dem Landkreis XY weggezogen ist? oder hat die Person P durch den Wegzug aus dem Landkreis XY Ihren "Anspruch" auf das Nachrücken in den Kreistag XY endgültig verloren?
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