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nach Kanalarbeiten Abwasser im Keller hat Gemeinde Informationspflicht verletzt?

Dies ist eine Diskussion zu nach Kanalarbeiten Abwasser im Keller hat Gemeinde Informationspflicht verletzt? innerhalb des Forums Kommunalrecht

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Alt 28.08.2007, 20:26
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nach Kanalarbeiten Abwasser im Keller hat Gemeinde Informationspflicht verletzt?

mal angenommen, folgender Fall:
In einem Strassenzug ist es seit ca 40 Jahren zu keinen Störungen des Abwasserabflusses gekommen. Auch Sanitäranlagen im Keller haben nie Probleme bereitet. Der Kanal (Mischwasser) hatte einen Überlauf in einen Graben, der bei Überlastung des Kanalnetzes geflutet wurde. Nun wurden seitens der Gemeinde aus Umweltschutzgründen (neue Gesetzeslage) dieser Überlauf geschlossen.
Die Anwohner wurden über die Schließung des Überlaufs vorher nicht informiert. Seitens der Gemeinde war klar, dass die Stauhöhe sich dadurch erhöhen wird.
Seit der Schließung des Überlaufs kommt es bei stärkeren Regenfällen zu Rückstauereignissen in die Keller der Anlieger.
Laut aktueller Abwasserbeseitigungssatzung der Gemeinde ist die Rückstauebene (die Höhe, ab der Abwasser gesichert abgeführt wird) die Strassenoberfläche.
Unterhalb dieser Rückstauebene gelegene offene Abflüsse müssen mit einer Rückstauklappe gegen Rückstau aus dem öffentlichen Kanal gesichert werden.
Diese technische Einrichtung waren beim Bau der Häuser noch nicht gefordert. Aufgrund der Tatsache, dass es über Jahrzehnte keine Probleme mit dem Abwasser gab sind in einige Keller mit hochwertigen Möbeln eingerichtet (Büro) gewesen die nun nach dem ersten Regen nach der Baumaßnahme durch das Abwasser zerstört wurden.

Gibt es eine Möglichkeit die Gemeinde für den Schaden haftbar zu machen, da die Anlieger nicht von der Verschlechterung der Situation informiert wurden?
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