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Mitgliedschaft im Zweckverband

Dies ist eine Diskussion zu Mitgliedschaft im Zweckverband innerhalb des Forums Kommunalrecht

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Alt 22.09.2005, 13:25
Boardneuling
 
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Mitgliedschaft im Zweckverband

Folgender Fall:

Der Gemeinderat der Thüringer Gemeinde G beschließt den Beitritt zum Zweckverband Z. Der Bürgermeister B richtet eine entsprechende Anfrage an Z. In der nächsten Zeit wird darüber nicht entschieden. G wird jedoch schon in die Verbandsarbeit einbezogen. Erst fünf Jahre nach der Anfrage wird die Aufnahme von G zum Thema einer Verbandsversammlung des Z gemacht. In der Zwischenzeit hat sich die Stimmung in G jedoch geändert, viele Bürger wollen die Mitgliedschaft nicht mehr; der Bürgermeister lehnt die sofortige Entscheidung über die Aufnahme daher ab und beantragt deren Verschiebung. Dennoch beschließt die Verbandsversammlung die Aufnahme von G.
Ist G Mitglied geworden?

Klar, der alte Gemeinderatsbeschluss hat kein Verfallsdatum, aber konnte der Bürgermeister als Vertreter der Gemeinde den Antrag (möglicherweise rechtswidrig, da kein entsprechender neuer Gemeinderatsbeschluss vorliegt) wirksam zurücknehmen? Bzw. war es zu spät zur Annahme (analog § 147 II BGB)? Oder war es für den Widerruf/die Rücknahme zu spät (analog § 130 I 2 BGB)?
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  #2 (permalink)  
Alt 22.09.2005, 18:05
Boardneuling
 
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AW: Mitgliedschaft im Zweckverband

Allgemein gilt doch im Verwaltungsrecht, dass ein Antrag nicht mehr zurück genommen werden kann, wenn bereits ein Bescheid erlassen wurde. Lässt sich das übertragen? D.h. Rücknahme des Aufnahmeantrags war noch möglich vor der Beschlussfassung?
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