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Melderegisterauskunft Nebenwohnung

Dies ist eine Diskussion zu Melderegisterauskunft Nebenwohnung innerhalb des Forums Kommunalrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 06.04.2011, 02:28
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Melderegisterauskunft Nebenwohnung

Der A hat Schulden bei dem B.

B wohnt in X-Stadt und A wohnt in einer der 40 Gemeinden des Landkreises X-Stadt.

Der B weiß von dem Hauptwohnsitz des A im 500 km entfernten Y-Stadt.

Um den Nebenwohnsitz des A im Landkreis X-Stadt zu recherchieren, macht der B eine Melderegisteranfrage in Y-Stadt.

Die Anfrage ergibt, dass der A angeblich nur einen Hauptwohnsitz hat. Nämlich den in Y-Stadt.

Hier liegt ganz offensichtlich eine Meldeverstoß vor, denn A kann als Berufspendler, der in X-Stadt arbeitet, nicht täglich nach Y-Stadt pendeln.

Frage:
Was kann der B tun, um die Adresse des A im Landkreis X-Stadt zu recherchieren ?
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  #2 (permalink)  
Alt 08.04.2011, 14:10
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AW: Melderegisterauskunft Nebenwohnung

Zitat:
Zitat von klausewitz Beitrag anzeigen
Der A hat Schulden bei dem B.

Die (Melde-)Anfrage ergibt, dass der A angeblich nur einen Hauptwohnsitz hat. Nämlich den in Y-Stadt.

Hier liegt ganz offensichtlich eine Meldeverstoß vor, denn A kann als Berufspendler, der in X-Stadt arbeitet, nicht täglich nach Y-Stadt pendeln.

Frage:
Was kann der B tun, um die Adresse des A im Landkreis X-Stadt zu recherchieren ?
B kann den A verfolgen oder durch einen Detektiven beobachten lassen. Oder einfach mal beim Arbeitgeber nachfragen. Oder mal ins Telefonbuch schauen.

Letztendlich sollte dem B aber egal sein, wo A gemeldet ist und sich aufhält. Er hat ja schließlich eine ladungsfähige Anschrift des A und diese sollte ausreichen, den A formlos oder gerichtlich zu mahnen oder zu verklagen...
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  #3 (permalink)  
Alt 13.04.2011, 18:46
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AW: Melderegisterauskunft Nebenwohnung

Zitat:
Zitat von klausewitz Beitrag anzeigen
Die Anfrage ergibt, dass der A angeblich nur einen Hauptwohnsitz hat. Nämlich den in Y-Stadt.
Der A ist doch per Meldegesetz gehalten, alle Wohnungen beim Einwohnermeldeamt in Y-Stadt zu melden.

Also auch Nebenwohnungen ausserhalb von Y-Stadt.

Da ist doch der Verdacht naheliegend, dass er einen Meldeverstoß begangen hat.

Muß dem nicht Y-Stadt von Amts wegen nachgehen ?
Oder tun die Kommunen dies nur, wenn sie Aussicht auf einen neuen "Hauptwohnsitzler" haben ? Der Kopfprämie wegen ?

PS: Es gilt Landesrecht Baden-Württemberg
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  #4 (permalink)  
Alt 13.04.2011, 18:59
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AW: Melderegisterauskunft Nebenwohnung

Zitat:
Zitat von klausewitz Beitrag anzeigen
Muß dem nicht Y-Stadt von Amts wegen nachgehen ?
Oder tun die Kommunen dies nur, wenn sie Aussicht auf einen neuen "Hauptwohnsitzler" haben ?
Wenn das zuständige Amt keine Kenntnis vom Sachverhalt hat, kann es dem auch nicht nachgehen. Erst wenn dort Kenntnis erlangt wird, müßte man das von Amts wegen überprüfen.

Zitat:
Zitat von klausewitz Beitrag anzeigen
A hat bei B Schulden
Dem B würde ich anraten, den Meldeverstoß nicht gegenüber der Meldebehörde anzuzeigen, und zwar aus zwei Gründen:
1. bekommt B davon sein Geld nicht von A wieder und
2. muß A noch von seinem Geld ein Bußgeld bezahlen
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Alt 14.04.2011, 00:52
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AW: Melderegisterauskunft Nebenwohnung

Zitat:
Zitat von klausschlesinge Beitrag anzeigen
1. bekommt B davon sein Geld nicht von A wieder und
Der B kann den A dann aber an seinem Nebenwohnsitz im Landkreis X-Stadt besuchen und Druck machen.

Zitat:
Zitat von klausschlesinge Beitrag anzeigen
2. muß A noch von seinem Geld ein Bußgeld bezahlen
Der A ist keineswegs mittellos. Und das Bußgeld beträgt meiner Kenntnis nach ca. 50 €.

Zitat:
Zitat von klausschlesinge Beitrag anzeigen
Wenn das zuständige Amt keine Kenntnis vom Sachverhalt hat, kann es dem auch nicht nachgehen. Erst wenn dort Kenntnis erlangt wird, müßte man das von Amts wegen überprüfen.
Das Amt in Y-Stadt hat mittlerweile Kenntnis von dem sehr wahrschenlichen Nebenwohnsitz des A im Landkreis X-Stadt.

Das Amt in Y-Stadt erklärt sich aber für nicht zuständig.

Der B müsse sich - so das Amt - an das Einwohnermeldeamt wenden, das für den "Bezirk X-Stadt" zuständig ist.

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Alt 14.04.2011, 02:26
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AW: Melderegisterauskunft Nebenwohnung

Zitat:
Zitat von klausewitz Beitrag anzeigen
Die Anfrage ergibt, dass der A angeblich nur einen Hauptwohnsitz hat. Nämlich den in Y-Stadt.

Hier liegt ganz offensichtlich eine Meldeverstoß vor, denn A kann als Berufspendler, der in X-Stadt arbeitet, nicht täglich nach Y-Stadt pendeln.
Was ist denn daran "offensichtlich"?

Gar nichts... Der Erstwohnsitz ist - etwas vereinfacht gesagt - dort, wo der Betreffende seinen Lebensmittelpunkt hat. Das hat weder mit dem Arbeitsplatz noch mit dem Pendeln zu diesem automatisch irgendetwas zwingend zu tun. Der Erstwohnsitz kann sich z.B. auch daran orientieren, wo die Familie (Ehegatte, Kinder) leben.

Zitat:
Was kann der B tun, um die Adresse des A im Landkreis X-Stadt zu recherchieren ?
Eine Behörde wird ihm da nicht weiterhelfen können, wie schon gesagt wurde, könnte ein Privatdetektiv vielleicht helfen, aber wie auch schon gesagt wurde, ist das eigentlich unerheblich, denn eine ladungsfähige Anschrift existiert ja offenbar.
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Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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Alt 14.04.2011, 02:35
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AW: Melderegisterauskunft Nebenwohnung

Zitat:
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Der B kann den A dann aber an seinem Nebenwohnsitz im Landkreis X-Stadt besuchen und Druck machen.
Wobei er hoffentlich die Grenzen zur strafbaren Nötigung nicht überschreitet - sonst kehrt sich das Schuldenverhältnis schon mal ganz fix um...

Zitat:
Zitat von klausewitz Beitrag anzeigen
Der A ist doch per Meldegesetz gehalten, alle Wohnungen beim Einwohnermeldeamt in Y-Stadt zu melden.
Nein. Ist er nicht.

Die Landesmeldegesetze verlangen, daß man es beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden muß, wenn man eine Wohnung bezieht. Eine Wohnung zu besitzen begründet allein noch keine Meldepflicht.

Zitat:
Das Amt in Y-Stadt hat mittlerweile Kenntnis von dem sehr wahrschenlichen Nebenwohnsitz des A im Landkreis X-Stadt.

Das Amt in Y-Stadt erklärt sich aber für nicht zuständig.
Vermutlich sieht es keinen (Neben-)Wohnsitz.

Zitat:
Der B müsse sich - so das Amt - an das Einwohnermeldeamt wenden, das für den "Bezirk X-Stadt" zuständig ist.
Logisch. Da ist der A ja auch gemeldet.
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