Dies ist eine Diskussion zu Melderegisterauskunft Nebenwohnung innerhalb des Forums Kommunalrecht
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| Melderegisterauskunft Nebenwohnung B wohnt in X-Stadt und A wohnt in einer der 40 Gemeinden des Landkreises X-Stadt. Der B weiß von dem Hauptwohnsitz des A im 500 km entfernten Y-Stadt. Um den Nebenwohnsitz des A im Landkreis X-Stadt zu recherchieren, macht der B eine Melderegisteranfrage in Y-Stadt. Die Anfrage ergibt, dass der A angeblich nur einen Hauptwohnsitz hat. Nämlich den in Y-Stadt. Hier liegt ganz offensichtlich eine Meldeverstoß vor, denn A kann als Berufspendler, der in X-Stadt arbeitet, nicht täglich nach Y-Stadt pendeln. Frage: Was kann der B tun, um die Adresse des A im Landkreis X-Stadt zu recherchieren ? |
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| AW: Melderegisterauskunft Nebenwohnung Zitat:
Letztendlich sollte dem B aber egal sein, wo A gemeldet ist und sich aufhält. Er hat ja schließlich eine ladungsfähige Anschrift des A und diese sollte ausreichen, den A formlos oder gerichtlich zu mahnen oder zu verklagen...
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| AW: Melderegisterauskunft Nebenwohnung Zitat:
Also auch Nebenwohnungen ausserhalb von Y-Stadt. Da ist doch der Verdacht naheliegend, dass er einen Meldeverstoß begangen hat. Muß dem nicht Y-Stadt von Amts wegen nachgehen ? Oder tun die Kommunen dies nur, wenn sie Aussicht auf einen neuen "Hauptwohnsitzler" haben ? Der Kopfprämie wegen ? PS: Es gilt Landesrecht Baden-Württemberg |
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| AW: Melderegisterauskunft Nebenwohnung Zitat:
Dem B würde ich anraten, den Meldeverstoß nicht gegenüber der Meldebehörde anzuzeigen, und zwar aus zwei Gründen: 1. bekommt B davon sein Geld nicht von A wieder und 2. muß A noch von seinem Geld ein Bußgeld bezahlen
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| AW: Melderegisterauskunft Nebenwohnung Der B kann den A dann aber an seinem Nebenwohnsitz im Landkreis X-Stadt besuchen und Druck machen. Zitat:
Zitat:
Das Amt in Y-Stadt erklärt sich aber für nicht zuständig. ![]() Der B müsse sich - so das Amt - an das Einwohnermeldeamt wenden, das für den "Bezirk X-Stadt" zuständig ist. Nach dieser Nachricht wurde der Thread hier eröffnet. |
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| AW: Melderegisterauskunft Nebenwohnung Zitat:
Gar nichts... Der Erstwohnsitz ist - etwas vereinfacht gesagt - dort, wo der Betreffende seinen Lebensmittelpunkt hat. Das hat weder mit dem Arbeitsplatz noch mit dem Pendeln zu diesem automatisch irgendetwas zwingend zu tun. Der Erstwohnsitz kann sich z.B. auch daran orientieren, wo die Familie (Ehegatte, Kinder) leben. Zitat:
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Melderegisterauskunft Nebenwohnung Zitat:
Zitat:
Die Landesmeldegesetze verlangen, daß man es beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden muß, wenn man eine Wohnung bezieht. Eine Wohnung zu besitzen begründet allein noch keine Meldepflicht. Zitat:
Zitat:
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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