Dies ist eine Diskussion zu Melderecht Berlin Zweitwohnsitz in selbem Bezirk innerhalb des Forums Kommunalrecht
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| Melderecht Berlin Zweitwohnsitz in selbem Bezirk Und nun zum eigentlichen Punkt: Ehepaar A würde in einer WG eines Freundes zusätzlich zu ihrer Wohnung ein Zimmer anmieten wollen, um dort zu wohnen. (So lange bis die Angelegenheit mit Nachbar X geklärt ist, um menschenwürdig leben zu können und sich nicht dauernd dem krankmachenden Lärm ausgesetzt zu sehen.) (Das Ehepaar möchte aus gutem Grund seine eigentliche Wohnung langfristig behalten und nicht die Strapazen von Wohnungssuche, Umzug und evtl. erneuter Lärmbelästigung in einer neuen Wohnung auf sich nehmen.) Diese vorübergehende Ausweich-WG befände sich nur ca. 5 Strassen entfernt, und liegt im gleichen Stadtbezirk. Soweit nachgelesen, ist es doch Pflicht, 1.) einen weiteren Wohnsitz amtlich anzumelden und 2.) denjenigen Wohnsitz als Erstwohnsitz zu deklarieren, an welchem man hauptsächlich schläft + lebt. Soweit bereits nachgelesen, ist es in Berlin tatsächlich auch möglich einen Zweitwohnsitz in der selben Stadt zu haben, und es ist sogar erst nach einem Jahr Wohndauer die Zweitwohnsteuer zu erheben. Wenn Ehepaar A nun zum Meldeamt dieses Bezirkes geht, sich in die WG ummeldet und die vorübergehende WG fortan als Erstwohnung angibt (denn dort würde das Ehepaar ja bis zur Klärung schlafen + leben), und die "eigentliche" Wohnung als Zweitwohnsitz deklariert, gäbe es von Seiten der Sachbearbeiterin irgendwelche Einwände? Oder kann rein rechtlich gesehen die Umwandlung des Erst- in einen Zweitwohnsitz in der selben Stadt abgelehnt werden? Müssen besondere Gründe vorgelegt, d.h könnten die o.g. Gründe für eine vorübergehenden weiteren Wohnsitz im selben Bezirk als "zu belanglos" angesehen werden? Und wie ist das mit dem Personalausweis, wird dort automatisch ein neues "Klebchen" mit der Adresse des zukünftigen Erstwohnsitzes über die jetzige Adresse geklebt, oder könnte man auch auf der (ja jetzt eingetragenen) Adresse des Zweitwohnsitzes bestehen? Wie ist es mit der Postanschrift für Arbeitgeber etc., muß die Adresse des Erstwohnsitzes übermittelt werden? Denn alles umständlich umzustellen, zumal nur vorübergehend, macht doch gar keinen Sinn? |
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| AW: Melderecht Berlin Zweitwohnsitz in selbem Bezirk Das Melderegister spiegelt lediglich die tatsächlichen Verhältnisse, das Meldeamt prüft im Rahmen einer Neueintragung keine Beweggründe für einen Wohnsitzwechsel etc.. Wie Sie zu Recht ausführen, richtet sich der Erstwohnsitz nach dem überwiegenden Aufenthalt der Einwohner. Nach den obigen Schilderungen ist die neue Wohnung aber nur ein vorübergehendes Domizil, so dass es sich dabei eher um den Zweitwohnsitz handelt, auch wenn sich die betreffenden Personen dort überwiegend (allerdings nur vorübergehend) aufhalten. Als Faustregel kann man annehmen, dass ein beabsichtigter Aufenthalt an einem Wohnsitz bis zu 6 Monaten keinen neuen Erstwohnsitz begründet. Die zusätzliche Anmeldung lediglich eines Zweitwohnsitzes wäre daher sachgerechter und zudem auch einfacher, weil sich die weiteren Fragen dann von vornherein gar nicht stellen. |
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