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Melderecht

Dies ist eine Diskussion zu Melderecht innerhalb des Forums Kommunalrecht

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Alt 18.09.2008, 13:01
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Melderecht

A wohnt mit B zusammen in seinem eigenen Haus in nichtehelicher Lebensgemeinschaft. A arbeitet weiter entfernt und pendelte bisher zum Arbeitsort. Nun hat A im Arbeitort eine Wohnug gemietet und kommt nur noch am Wochenende nach Hause. A will diese Wohnung als Nebenwohnung anmelden. Das wird ihm nicht gestattet, da er nicht mit B verheiratet ist. Er meldet daraufhin auch sein KFZ um. Später erfährt A, dass im Sächsischen Meldegesetz §12 auch eine Nebenwohnung am Arbeitort angemeldet werden kann, wenn eine Lebenspartnerschaft vorliegt.

Kann sich A nun wieder ummelden und die dann erneut enstehenden Ummeldekosten für das KFZ zurückfordern?

Welche Auswirkungen hat die falsche Auskunft der Einwohnermeldebehörde auf die steuerliche Doppelte Haushaltführung?
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  #2 (permalink)  
Alt 10.11.2008, 22:52
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AW: Melderecht

Zitat:
Zitat von Corschaef
Informiere dich doch mal, was Lebenspartnerschaft im Rechtssinne bedeutet.


http://de.wikipedia.org/wiki/Lebenspartnerschaft
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  #3 (permalink)  
Alt 20.11.2009, 22:39
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AW: Melderecht

Bei der Anmeldung mit Hauptwohnung immer auf den Lebensmittelpunkt abgestellt. Auch wenn man mit einem Lebenspartner zusammen wohnt, also nicht verheiratet ist, kann man dort mit Hauptwohnung gemeldet sein. Es hätte also hier das Recht bestanden, am Arbeitsort mit Nebenwohnung angemeldet zu werden. Wenn hier die Meldebehörde falsch entschieden hat kann man nur noch den Rechtsweg beschreiten d.h. 1. Widerspruch bei der Kommune, 2. Widerspruch bei der Kommunalaufsicht des Landkreises, 3. Anwalt nehmen und klagen.
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