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Mahnung von der Gemeinde - höhe der Mahngebühr

Dies ist eine Diskussion zu Mahnung von der Gemeinde - höhe der Mahngebühr innerhalb des Forums Kommunalrecht

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Alt 25.04.2007, 22:42
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Mahnung von der Gemeinde - höhe der Mahngebühr

Hallo,

mal angenommen ein Bürger vergisst seit 2 Monaten seine Wasser /Abwassergebühren in Höhe von ca. 300 € zu bezahlen. Daraufhin erhält er eine 1. Mahnung mit einem Säumniszuschlag von 1,50€, was dieser Bürger auch als gerechtfertigt ansieht. Zusätzlich sollten jedoch auch "Mahngebühren und sonstige Nebenforderungen" in Höhe von 20€ geleistet werten!
Die Gemeinde könnte hierbei als Rechtsgrundlage "Privatrechtliche Forderungen" nach "§286 Abs.1 BGB" und "§288 Abs 1 BGB" angeben.

Könnten die 20€ bzw. deren Höhe gerechtfertigt sein obwohl nicht genauer bezeichnet (sonstige Nebenforderungen?).
Könnte eine Gemeinde privatrechtliche Forderungen stellen obwohl der Entstehungsgrund der Schuld öffentlichrechtlicher Natur wäre?

Für eine Meinung wäre ich sehr dankbar

viele Grüße
lt
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