Dies ist eine Diskussion zu Leistungsklage? innerhalb des Forums Kommunalrecht
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| Leistungsklage? Handelt es sich hierbei um eine Leistungsklage in Form der Unterlassungsklage??? SV: D. kreisfreie Rheinland pfälzische Stadt G ist hoch verschuldet. In den Haushaltssatzungen der letzten Jahre waren jeweils Ausgaben in Höhe von 120 Millionen eingestellt. Zur Verbesserung der Einnahmenseite regt Oberbürgermeister Z im Stadtrat an, die städtisch betriebene und bisher für Feste und Versammlungen genutzte Mehrzweckhalle zu einem Messe-, Kunstgewerbeaustellungs-, und Eventzentrum auszubauen. Die Kosten für den Ausbau betragen nach vorsichtigen Schätzungen 40 Millionen. Nach eingehenden Beratungen bereitet die Stadtverwaltung den Ausbau vor. Von diesem Beschluss erhält die privaten Geschäftsleute gehörende Kongress GmbH Kenntnis, die in ihren erst vor wenigen Jahren modernisierten Hallen Messen und Gewerbeschauen veranstaltet und für den Fall der Verwirklichung der Ausbaupläne große Einnahmeverluste befürchtet, weil die Halle selbst in selbst konjunkturell guten Zeiten nicht immer voll ausgelastet waren. Geschäftsführer T hatte schon während der Beratungsphase des Stadtrats rechtliche Bedenken gegen ein zweites Messezentrum vorgebracht und will sich nicht geschlagen geben. Namens der Kongress GmbH beauftragt sie die Kanzlei B, ein Gutachten über die Erfolgsaussichten einer verwaltungsrechtlichen Klage zu erstellen, die die Verhinderung des Ausbaus zum Ziel haben soll. Vielen Dank |
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| AW: Leistungsklage? Hat keiner einen Tipp für mich?? |
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| AW: Leistungsklage? Hi! Ich würde mich auf die "vorsichtige Schätzung" der Baukosten iHv 40 mio. konzentrieren. Die nehmen immerhin 1/3 des Jahreshaushaltes ein. Ob das eine Unterlassungsklage ist wage ich zu bezweifeln... aber das sollst DU ja gerade herausfinden. Evtl . würde man auf die Landesverfassung schauen, ob die Verfahrensweise ok ist.
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